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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 16. Dezember 2015, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 15.
15.
Satzung der Landeshauptstadt München zur Änderung der Satzung über die Benutzungsgebühren der Gesundheitsbehörde der Landeshauptstadt München (Gesundheitsbehörde-Gebührensatzung)
Antrag Nr. 14-20 / A 01288 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/ ROSA LISTE
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14-20 / A 01288 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Die Satzung über die Benutzungsgebühren der Gesundheitsbehörde der Landeshauptstadt München von 1978 ist Grundlage für die Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme der Gesundheitsbehörde der Landeshauptstadt München.
Die in der Satzung enthaltenen Verweise auf die Verordnung über die Benutzungsgebühren in der Gesundheitsverwaltung des Freistaats Bayern (GGebO) sind durch zwischenzeitlich erfolgte Änderungen der GGebO nicht mehr aktuell. Insbesondere fehlt ein Verweis auf die in der GGebO mittlerweile vorgesehene Gebührenfreiheit in Fällen, in welchen das Gesundheitsamt im Rahmen der Gewährung eines Nachteilsausgleichs zur Gewährleistung gleichwertiger Prüfungsbedingungen für schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte tätig wird. Ein solches Tätigwerden liegt beispielsweise dann vor, wenn für eine zum Nachteilsausgleich erforderliche Schreibzeitverlängerung in einer universitären Prüfung eine Bestätigung des Amtsarztes ausgestellt werden muss.
Inhalt:
Änderung der Gesundheitsbehörde-Gebührensatzung zur Anpassung an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Entscheidungsvorschlag:
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzungsgebühren der Gesundheitsbehörde der Landeshauptstadt München (Gesundheitsbehörde-Gebührensatzung) wird beschlossen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Gesundheitsbehörde-Gebührensatzung, Änderung