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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 25. Februar 2016, 09:00 Uhr
(Niederschrift)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 29.
29.
Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 05 – Au-Haidhausen
Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung „Haidhausen“
Kurzinfo:
Anlass:
Die derzeit bestehende Erhaltungssatzung „Haidhausen-Mitte“ tritt mit Ablauf des 10.03.2016 außer Kraft. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, vor Ablauf von Geltungsdauern von Erhaltungssatzungen eine Verlängerung zu prüfen.
Inhalte:
Überprüfung der auslaufenden Erhaltungssatzung und der daran angrenzenden Bereiche.
Vorschlag des Neuerlasses mit modifiziertem (im wesentlichen erweiterten) Umgriff.
Entscheidungsvorschlag:
Erlass der Erhaltungssatzung „Haidhausen“ mit neuem Umgriff auf die Dauer von 5 Jahren.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
Aufwertung, Verdrängung
§ 172 BauGB