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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 3. März 2016, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Kulturausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 1.
1.
Neubau eines Stadtteilkulturzentrums
und Ertüchtigung des bestehenden Vereinsheims
im 23. Stadtbezirk – Allach-Untermenzing
Grundsatzbeschluss
1. Verkauf des Grundstücks Eversbuschstraße 155/157, Flurnummer 81, 82, 82/2, 101/7 in Allach
2. Bürgerhaus für Allach-Untermenzing
BA-Antrags-Nr. 08-14 / B 04680 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 23 – Allach-Untermenzing vom 12.03.2013
Ein Bürgerzentrum für Allach – Untermenzing
Antrag Nr. 08-14 / A 04142 von Herrn StR Josef Schmid, Herrn StR Tobias Weiß vom 27.03.2013
Bürgerzentrum Allach–Untermenzing
BA-Antrags-Nr. 08-14 / B 04777 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 23 – Allach-Untermenzing vom 09.04.2013
Bau eines Bürgerhauses (Antrag 11 Ziffer 1)
Empfehlung Nr. 08-14 / E 01915 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 23 – Allach-Untermenzing am 23.07.2013
Einrichtung eines Kulturpfades in Untermenzing (Antrag 11 Ziffer 3)
Empfehlung Nr. 08-14 / E 01917 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 23 –
Allach-Untermenzing am 23.07.2013
Bürgersaal mit Nebenräumen im 23. Stadtbezirk
Empfehlung Nr. 08-14 / E 01381 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 23 – Allach-Untermenzing am 19.06.2012
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08-14 / E 01381 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
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08-14 / E 01917 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 04142 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / E 01915 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
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08-14 / B 04777 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / B 04680 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Inhalt
Nach Vorliegen der durch den Bezirksausschuss durchgeführten Bedarfsermittlung für ein Stadtteilkulturzentrum, ist nun ein ausreichend begründeter Bedarf gegeben. In Abstimmung mit Vertreterinnen des BA 23 wurde vom Kulturreferat ein vorläufiges Nutzerbedarfs- und Raumprogramm erarbeitet, das mit diesem Beschluss vorgestellt wird. Die in den o. g. Anträgen und Empfehlungen benannten zusätzlichen Aspekte und Fragestellungen werden im Einzelnen behandelt.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
Erste Aussagen zu den Investitionskosten der Gesamtmaßnahme werden erst nach abgeschlossener Vorplanung und Kostenermittlung (Kostenschätzung nach DIN 276) vorliegen.
Die Ermittlung eines groben Kostenrahmens für die „Ertüchtigung des bestehenden Vereinsheims“ sollte bereits mit der Bestandsuntersuchung durch das Kommunalreferat beauftragt werden, um die Wirtschaftlichkeit beurteilen zu können.
Die laufenden Betriebskosten werden über einen Zuschuss an den künftigen Betreiber (i.d.R. Trägerverein) finanziert, den das Kulturreferat vor absehbarer Inbetriebnahme ermittelt und dem Stadtrat zum gegebenen Zeitpunkt im Rahmen einer Beschlussvorlage zur Entscheidung vorlegt.
Entscheidungsvorschlag
1. Der vorläufige Nutzerbedarf für den „Neubau eines Stadtteilkulturzentrums und Ertüchtigung des bestehenden Vereinsheims im 23. Stadtbezirk – Allach-Untermenzing“ wird zur Kenntnis genommen.
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Stichworte zur Vorlage
Bürgerzentrum Allach-Untermenzing; Stadtteilkulturzentrum Allach-Untermenzing