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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 12. April 2016, 14:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Umweltausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal

TOP 2.

2.
Verbot von Laubbläsern bzw. Regelungen für deren Handhabung Verbot von Laubbläsern BA-Antrags-Nr. 14-20/B 01536 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 11- Milbertshofen-Am Hart vom 08.07.2015 Regelung der Handhabung von Laubbläsern BA-Antrags-Nr. 14-20/B 01561 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 09- Neuhausen-Nymphenburg vom 21.07.2015 Verbot von Laubbläsern BA-Antrags-Nr. 14-20/B 01641 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15- Trudering-Riem vom 17.09.2015 Verbot von Laubbläsern mit Verbrennungsmotor BA-Antrags-Nr. 14-20/B 01686 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 08- Schwanthalerhöhe vom 13.10.2015 Nutzung von Laubbläsern im Stadtgebiet Schreiben des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 07- Sendling-Westpark vom 14.10.2015, Verbot von Laubbläsern Schreiben des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 20 - Hadern vom 18.09.2015 und des Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied vom 24.09.2015

  • 14-20 / B 01686 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / B 01641 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / B 01561 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / B 01536 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 02001 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 02000 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)

14-20 / V 05254 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Anträge der Bezirksausschüsse des 11., 09., 15. und 08. Stadtbezirks, Laubbläser im Stadtgebiet München zu verbieten bzw. ihren Betrieb weiter zu beschränken, wobei sich der Bezirksausschuss des 07. Stadtbezirks diesen Anträgen angeschlossen hat, sowie Schreiben der Bezirksausschüsse des 20. und 22. Stadtbezirks zum genannten Thema. Inhalt: Unter Verweis auf den Beschluss der Vollversammlung vom 20.05.2015 wird in der Vorlage nochmals ausgeführt, aus welchen Gründen Laubbläser von der Stadt München nicht verboten werden können und dass auch weitergehende Einschränkungen aus rechtlichen Gründen nicht möglich sind. Entscheidungsvorschlag: Ein stadtweites Verbot von Laubbläsern bzw. weitergehendere Einschränkungen können aufgrund der dargestellten Rechtslage nicht ausgesprochen werden. Gesucht werden kann im RIS auch nach: Lärm, Abgas, Straßenreinigung, Laubbläser

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)