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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 11. Mai 2016, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 20.

20.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 57cl Teil 1 Carl-Wery-Straße zwischen S- und U-Bahnhof Neuperlach Süd und Stadtgrenze im 16. Stadtbezirk Ramersdorf - Perlach Projektkosten (Kostenobergrenze): 11.000.000 € (darin enthalten: 60 %-LHM-Anteil an den Folgekosten der Stadtwerke München GmbH = 130.000 € (brutto)) 1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung (SB) 2. Genehmigung zur Durchführung vorgezogener Maßnahmen (SB) 3. Bereitstellung überplanmäßiger Ausgabemittel 2016 sowie einer Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2017 bei der Finanzposition 6300.950.1255.9 „Carl-Wery-Straße (beidseits), BebPl. 57cl“ (VB) 4. Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2015 - 2019 (VB)

14-20 / V 05366 (Typ: Beschlussvorlage SB+VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Vollzug des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 57 cl Teil 1; Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen durch das Baureferat Inhalt Carl-Wery-Straße zwischen S- und U-Bahnhof Neuperlach Süd und Arnold-Sommerfeld-Straße: Ausbau gemäß Vorgaben aus dem Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 57cl Teil 1. Zusätzlich der Bau einer Busspur von der Arnold-Sommerfeld-Straße bis zum Busbahnhof Neuperlach Süd. Carl-Wery-Straße zwischen Arnold-Sommerfeld-Straße und der Stadtgrenze: Fortsetzung der Radverkehrsanlagen bis zur Stadtgrenze. Vorwegmaßnahmen zur Erschließung des neuen Baugebietes. Herstellung der Straße im Unterbau. Bau von Gehwegen, Parkplatz, Ein- u. Ausfahrten inklusive Signalisierung Entscheidungsvorschlag 1. Der Bauausschuss beschließt als Senat: 1.1 Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung wird erteilt. 1.2 Das Baureferat wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erarbeiten und die Projektgenehmigung herbeizuführen. 1.3 Die Ausführung vorgezogener Maßnahmen wird genehmigt. 2. Der Bauausschuss beschließt als vorberatender Ausschuss: 2.1 Das MIP 2015 - 2019 wird geändert. 2.2 Bereitstellung Auszahlungsmittel 2016 Ausgleich Verpflichtungsermächtigung 2017 Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit wird zugestimmt. Der Nachtragshaushalt 2016 kann nicht abgewartet werden, da bereits ab September 2016 mit den Vorwegmaßnahmen begonnen werden muss, um den rechtzeitigen Anschluss und damit die Versorgung der Neubaugebiete sicherzustellen. Gesucht werden kann auch nach: - Park & Ride Parkplatz Neuperlach Süd - S-Bahnhof Neuperlach Süd - Therese-Giehse-Allee - Arnold-Sommerfeld-Straße

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)