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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 20. Juli 2016, 09:00 Uhr
(TO geplant)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 18.
18.
Förderprogramm Energieeinsparung (FES):
- Änderung der Richtlinien
- Bürgerfreundlichkeit und Effizienzsteigerung
- Veränderung im Personalbedarf
Produkt 5350100 Umweltvorsorge
Finanzierungsbeschluss
-
14-20 / A 02289 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Anpassung der Richtlinien im Münchner Förderprogramm Enerigeeinsparung (FES) an die aktuellen Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), sowie Einführung von Fördermaßnahmen aus dem Integrierten Handlungsprogramm Klimaschutz in München (IHKM) Klimaschutzprogramm 2015
Inhalt:
Durch die aktuell gültige Energieeinsparverordnung wurden die Anforderungen bei Neubauten ab Januar 2016 verschärft.
Im IHKM Klimaschutzprogramm 2015 sind Maßnahmen enthalten, die Auswirkungen auf das FES haben. Diese betreffen Investitionszuschüsse für Wärmedämmung und hocheffiziente Energiespeicher im Gewerbe und Bonusmaßnahmen im Gewerbe.
Änderungen bedingt durch den technischen Fortschritt beim Einsatz elektrischer Energie, sowie Anforderungen an Heizkreispumpen werden umgesetzt. Zudem soll die Sonderförderung Biomasse als Fördermaßnahme entfallen.
Vereinfachung der FES-Richtlinien bei der Antragstellung und Bearbeitung.
Redaktionelle Überarbeitung der FES-Richtlinien.
Personalbedarf im FES sichern:
Schaffung von Verwaltungsstellen für das FES (2 VZÄ), sowie die Entfristung von befristeten Stellen zur technischen Prüfung und die Weiterentwicklung des Förderprogramms (3,5 VZÄ)
Entscheidungsvorschlag:
Zustimmung zu den Anträgen der Referentin:
Neufasssung der FES-Richtlinien zum 01.09.2016
Kundenorientierte redaktionelle Änderungen der FES-Richlinien ohne erneute Befassung des Stadtrates
Schaffung von 2 Stellen (Verwaltung) im FES ab 2017
Entfristung von 3,5 befristeten Stellen (Technik) im FES
Bereitstellung der Haushaltsmittel für dieses Personal
Gesamtkosten:
Die Kosten dieser Maßnahme betragen für 2017 (einmalig) 112.960 € und ab 2018 (dauerhaft) 377.105 €