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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 20. Juli 2016, 09:00 Uhr
(TO geplant)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 29.
29.
Asiatischer Laubholzbockkäfer (ALB)
Konditionen für Nachpflanzungen im Stadtgebiet
Schaffung einer Härtefallregelung zur Wurzelstockentfernung für von ALB-Fällungen betroffene Grundstückseigentümer;
BA-Antrag-Nr. 14-20 / B 01543 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 Ramersdorf-Perlach am 18.08.2015
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14-20 / B 01543 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Auftrag aus dem Beschluss der Vollversammlung vom 29.07.2015
(Sitzungsvorlagennummer 14-20 / V 03719):
„Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Konditionen für Nachpflanzungen im Stadtgebiet zu prüfen und den Stadtrat über das Ergebnis zu informieren“.
Inhalte:
- Finanzielle Unterstützung der Grundstückseigentümer/-innen durch die
Landeshauptstadt München:
- Für Laubgehölze, die nicht unter die Baumschutzverordnung fallen
- Für Laubgehölze, die unter die Baumschutzverordnung fallen
- Weiteres Vorgehen,
- Beispielsfälle zur Finanzierung in der 100 m-Befallszone Waldperlach,
- Nachpflanzungen bei zukünftigen ALB-Bekämpfungsmaßnahmen
- BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 01543
- Förderkonzepte in den vom ALB betroffenen Münchner Umlandgemeinden
- Darstellung der Kosten und Finanzierung
Entscheidungsvorschlag:
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis, wonach Nachpflanzungen der wegen ALB-Bekämpfungsmaßnahmen auf Privatgrundstücken im Münchner Stadtgebiet gefällten Bäume und Sträucher auf Antrag der Grundstückseigentümer/-innen gemäß dem vorgestellten Nachpflanzungskonzept bezuschusst werden.
Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit im Vortrag wird zugestimmt. Das PLAN wird daher beauftragt, die in den Jahren 2016 mit 2019 erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Nachtragshaushaltsaufstellung 2016 / Haushaltsplanaufstellungen 2017 mit 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. Dabei handelt es sich um Zuschüsse für Nachpflanzungen von Laubgehölzen, die unter die Baumschutzverordnung fallen.
Das Produktkostenbudget erhöht sich vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung der Vollversammlung im Juli 2016 um 21.600,- € in 2016 und um jeweils 30.000,- € in den Jahren 2017 mit 2019.
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