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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 28. September 2016, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 40.

40.
Änderung der Satzung über die Gebühr für die Teilnahme von Externen an der Ab-schlussprüfung zum Erwerb der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Kinderpfleger/ Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ an der Berufsfachschule für Kinderpflege der Landeshauptstadt München. Aufhebung der Satzung über die Gebühr für die Teilnahme von Externen an der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife an der Fachschule für Elektrotechnik und Maschinenbautechnik der Landeshauptstadt München Aufhebung der Satzung über die Gebühr für die Teilnahme von Externen an der Abschlussprüfung zum Erwerb der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Übersetzer/ Staatlich geprüfte Übersetzerin“ bzw. „Staatlich geprüfter Dolmetscher/ Staatlich geprüfte Dolmetscherin“ an der Fachakademie für Fremdsprachenberufe der Landes­hauptstadt München Satzung über die Gebühr für die Teilnahme an der Zertifikatsprüfung Englisch an städtischen Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen und Wirtschaftsschulen der Landeshauptstadt München (ZertifikatsprüfungsgebührenS)

14-20 / V 06685 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Das Revisionsamt der Landeshauptstadt München hat in seinem Bericht vom 17.10.2014 die Erhebung und Verbuchung von Prüfungsgebühren für Externe an Fachschulen der Landeshauptstadt München geprüft. Dabei wurden für drei Fachschulen satzungsrelevante Empfehlungen ausgesprochen, die mit diesem Beschluss umgesetzt werden sollen. Inhalt An der Städtischen Berufsfachschule für Kinderpflege wird die Gebüh­rensatzung geändert, um die Erhebung und die Fälligkeit der Prüfungs­gebühren revisionskonform zu regeln. An den beiden anderen o.g. Fachschulen wird die Gebührensatzung aufgehoben, da keine Prüfungen für Externe mehr durchgeführt werden. Im Rahmen des Internen Kontrollsystems im RBS stellte sich heraus, dass zur Erlangung des Englisch-Zertifikats bislang keine Prüfungsge­bührensatzung erlassen wurde. Um die Prüfungsgebühr von derzeit 33,00 € ordnungsgemäß zu erheben und zu vereinnahmen sowie an die prüfenden Lehrkräfte ausbezahlen zu können, soll die anliegende Satzung über die Gebühr für die Teilnahme an der Zertifikatsprüfung Englisch erlassen werden. Gesamtkosten/Gesamterlöse Es fallen keine Kosten an. Entscheidungsvorschlag Die o. g. Satzungsänderung, die beiden o.g. Satzungsaufhebungen und der o.g. Erlass der Prüfungssatzung werden gemäß Anlage 1, 2, 3 und 4 beschlossen. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Zertifikatsprüfung Englisch Ortsangabe ./.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)