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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 10. August 2016, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss als Feriensenat
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal
TOP 2.
2.
Rechtsanspruch auf frühe Förderung /
einen Kindergartenplatz
hier: Ausgleichsansprüche - Einlegung von Rechtsmitteln
Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung
gering halten -
Keine Förderung von teuren Privateinrichtungen
Antrag Nr. 14-20 / A 02356 von Herrn StR Christian
Müller, Frau StRin Birgit Volk vom 22.07.2016
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14-20 / A 02356 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Bescheidungsurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22.07.2016, Az. 12 BV 15.719, über den Aufwendungsersatz für den Besuch einer selbst beschafften Kindertageseinrichtung
Antrag Nr. 14-20 A 02356 von Herrn StR Christian Müller und Frau StRin Birgit Volk vom 22.07.2016
Inhalt
Darlegung der Gründe, Rechtsmittel gegen die gerichtliche Entscheidung einzulegen
Darlegung der Eilbedürftigkeit
Gesamtkosten
Gesamterlöse
Die anwaltlichen Kosten der Rechtsmitteleinlegung werden aus dem Budget des Referats für Bildung und Sport abgedeckt.
Entscheidungsvorschlag
Der Einlegung von Rechtsmitteln in dem vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am 22.07.2016 entschiedenen Verfahren, Az.12 BV 15.719, wird zugestimmt.
Der Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 02356 von Herrn StR Christian Müller und Frau StRin Birgit Volk vom 22.07.2016 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Aufwendungsersatz, Kinderbetreuungsplatz, Gebühren, Rechtsanspruch, Revision,
Ortsangabe:
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