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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 4. Dezember 2003, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal
TOP 7.
7.
Neuorganisation des Flächenmanagements
der Landeshauptstadt München
Vermögenszuordnung und Bewertung des
unbeweglichen Anlagevermögens
Grundsätze für Vermögensübertragungen
Kurzinfo:
Im Zuge der Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens ist das
gesamte städtische unbewegliche Anlagevermögen mengen- und wertmäßig zu erfassen. Die einzelnen Grundstücke, Gebäude und Bauwerke werden nach den Grundsätzen des Treuhandmodells entweder den flächennutzenden Referaten (bei Büroflächen dem Personal- und Organisationsreferat) oder dem Grundstücksvorratsvermögen zugeordnet. Das Grundstücksvorratsvermögen ist Bestandteil der Allgemeinen Finanzwirtschaft, wird aber vom Kommunalreferat in seiner Eigenschaft als Immobilienreferat verwaltet. In Zukunft laufen sämtliche stadtinternen und externen Grundstückszuordnungen ausschließlich über das Kommunalreferat bzw. das Grundstücksvorratsvermögen.