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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 12. Oktober 2016, 09:30 Uhr (Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 6.

6.
Überprüfung und Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in den Stadtbezirken 04 - Schwabing West, 11 - Milbertshofen-Am Hart und 12 - Schwabing-Freimann 1) Satzungsbeschluss Erhaltungsssatzung "Milbertshofen" 2) Aufwertungsprozesse im Stadtbezirk auch künftig sozial verträglicher gestalten: Erhaltungssatzung Milbertshofen verlängern und weiterentwickeln BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 02410 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 11 - Milbertshofen-Am Hart vom 11.05.2016

  • 14-20 / B 02410 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)

14-20 / V 06634 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Die derzeit bestehende Erhaltungssatzung „Milbertshofen“ tritt mit Ablauf des 31.10.2016 außer Kraft. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, vor Ablauf von Geltungsdauern von Erhaltungssatzungen eine Verlängerung zu prüfen. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 11 – Milbertshofen-Am Hart hat am 11.05.2016 den anliegenden Antrag Nr. 14-20 / B 02410 gestellt, wonach gebeten wurde, sowohl die Erhaltungssatzung „Milbertshofen“ für weitere fünf Jahre fortzuführen wie auch den räumlichen Umgriff der Erhaltungssatzung zu überprüfen und ggf. zu erweitern. Inhalte: Überprüfung der auslaufenden Erhaltungssatzung und der daran angren­zen­den Gebiete. Darstellung des Untersuchungsergebnisses. Vorschlag des erneuten Erlasses der Erhaltungssatzung „Milbertshofen“ mit erweitertem Umgriff. Entscheidungsvorschlag: Erlass der Erhaltungssatzung „Milbertshofen“ mit erweitertem Umgriff auf die Dauer von 5 Jahren. Gesucht werden kann im RIS auch nach: Zusammensetzung der Wohnbevölkerung Aufwertung, Verdrängung § 172 BauGB Antrag Nr. 02410

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)