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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 8. Dezember 2016, 09:00 Uhr (TO freigegeben) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 2.

2.
Rechtskonforme Praxis bei Kinderschutzfällen "Rund-um-die-Uhr" durch eine Leitstelle und Beratungsanspruch für alle Personen, die beruflich mit Kinder und Jugendlichen in Kontakt stehen (§ 8b SGB VIII) Produkt 60 2.2.1 Erziehungsangebote und Kinderschutz

14-20 / V 07008 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass - Überführung des bisherigen Projekts „Leitstelle Inobhutnahmen“ in den Regelbetrieb - Umsetzung des weiteren Handlungsbedarfes resultierend aus dem Bundeskinderschutzgesetz durch das Stadtjugendamt Inhalt - Beschreibung der Ausgangslage und Vorstellung des bisherigen Projekts „Leitstelle Inobhutnahme“ mit Auswertung der Projektphase - Begründung der Notwendigkeit einer Überführung der Leitstelle in den Regelbetrieb - Aufzeigen bestehender Beratungsstrukturen der „insoweit erfahrenen Fachkräfte (IseF)“ und Beschreibung des Rechtsanspruchs nach § 8b SGB VIII - Begründung der Notwendigkeit einer zentralen Verortung von IseF-Fachkräften in der Leitstelle und Steigerung der Inanspruchnahme der Beratung bei (über-)regionalen Beratungsstellen Gesamtkosten/Gesamterlöse - Die Kosten betragen in 2017 einmalig bis zu 45.145 €, von 2017 mit 2019 befristet jährlich bis zu 429.300 € und dauerhaft ab 2017 bis zu 241.440 €. Entscheidungsvorschlag - Die dezentrale Organisationsstruktur zur Gewährleistung #der Beratung nach § 8a Abs. 4 SGB VIII für Fachkräfte der Kinder-/Jugendhilfe wird beibehalten und um den Beratungsanspruch nach § 8b SGB VIII erweitert. - Evaluationsbericht bis Mitte 2017 - Zustimmung zum Ressourcenbedarf für Sachmittel - Zustimmung zum Ressourcenbedarf Personalkosten Gesucht werden kann im RIS auch unter: - Kindeswohl - Kinderschutz Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)