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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 8. Dezember 2016, 09:00 Uhr
(TO freigegeben) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 2.
2.
Rechtskonforme Praxis bei Kinderschutzfällen
"Rund-um-die-Uhr" durch eine Leitstelle
und
Beratungsanspruch für alle Personen, die
beruflich mit Kinder und Jugendlichen in Kontakt
stehen (§ 8b SGB VIII)
Produkt 60 2.2.1 Erziehungsangebote und
Kinderschutz
Kurzinfo:
Anlass
- Überführung des bisherigen Projekts „Leitstelle Inobhutnahmen“
in den Regelbetrieb
- Umsetzung des weiteren Handlungsbedarfes resultierend aus dem
Bundeskinderschutzgesetz durch das Stadtjugendamt
Inhalt
- Beschreibung der Ausgangslage und Vorstellung des
bisherigen Projekts „Leitstelle Inobhutnahme“ mit Auswertung
der Projektphase
- Begründung der Notwendigkeit einer Überführung der
Leitstelle in den Regelbetrieb
- Aufzeigen bestehender Beratungsstrukturen der
„insoweit erfahrenen Fachkräfte (IseF)“ und Beschreibung
des Rechtsanspruchs nach § 8b SGB VIII
- Begründung der Notwendigkeit einer zentralen Verortung
von IseF-Fachkräften in der Leitstelle und Steigerung der
Inanspruchnahme der Beratung bei (über-)regionalen Beratungsstellen
Gesamtkosten/Gesamterlöse
- Die Kosten betragen in 2017 einmalig bis zu 45.145 €,
von 2017 mit 2019 befristet jährlich bis zu 429.300 €
und dauerhaft ab 2017 bis zu 241.440 €.
Entscheidungsvorschlag
- Die dezentrale Organisationsstruktur zur Gewährleistung
#der Beratung nach § 8a Abs. 4 SGB VIII für Fachkräfte der
Kinder-/Jugendhilfe wird beibehalten und um den Beratungsanspruch
nach § 8b SGB VIII erweitert.
- Evaluationsbericht bis Mitte 2017
- Zustimmung zum Ressourcenbedarf für Sachmittel
- Zustimmung zum Ressourcenbedarf Personalkosten
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Kindeswohl
- Kinderschutz
Ortsangabe
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