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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 7. Dezember 2016, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 4.
4.
Stadtsanierung in München
Sanierungsgebiete im Stadtteil Westend - Sanierungsblöcke 7 und 18
a) Aufhebung der Sanierungssatzung Block 7 Westend
(Park-, Schwanthaler-, Schießstätt- und Gollierstraße)
b) Teilaufhebung der Sanierungssatzung Block 18 Westend
(Fäustle-, Landsberger-, Schrenk- und Westendstraße)
ausgenommen des Grundstücks Westendstraße 66a, Ecke Schrenckstraße 8
c) Einstellung der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 des
Baugesetzbuches (vormals § 4 des Städtebauiförderungsgesetzes) für den letzten
Teilbereich des Untersuchungsgebiets Westend
d) Automatische Anpassung des Treuhändervertrags über die Durchführung
städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen im Stadtteil Westend
Stadtbezirk 8 - Schwanthalerhöhe
Kurzinfo:
Anlass:
Die Sanierungsziele für die Sanierungsblöcke 7 und 18 im Stadtteil Westend sind im Wesentlichen erreicht, so dass die Sanierung als durchgeführt betrachtet werden kann. Der Sanierungsblock 7 kann komplett, der Sanierungsblock 18 teilweise aufgehoben werden.
Inhalte:
Die Ausgangslage der Sanierungsblöcke 7 und 18 im Stadtteil Westend und die dort erzielten Wirkungen werden dargestellt. Die vorbereitenden Untersuchungen können für den letzten Teilbereich eingestellt werden. Der Umfang des für den Stadtteil Westend bestehenden Treuhändervertrags reduziert sich automatisch.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
-/-
Entscheidungsvorschlag:
Aufgrund der geschilderten Ergebnisse wird vorgeschlagen, die Sanierungssatzungen gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2, Satz 2 BauGB im Stadtteil Westend für den Block 7 komplett und für den Block 18 teilweise aufzuheben.
Die Satzungen zur Aufhebung bzw. Teilaufhebung der Satzungen über die förmliche Festlegung der Sanierungsgebiete Block 7 und 18 im Stadtteil Westend werden beschlossen.
Damit werden die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes zwischen Park-, Schwanthaler-, Schießstätt- und Gollierstraßestraße (Block 7) vom 03.07.1989 (MüABl. S. 297) und die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes zwischen Fäustle-, Landsberger, Schrenk- und Westendstraße (Block 18) vom 01.02.1980 (MüABl. S. 58), ausgenommen des Anwesens Westendstraße 66a, Ecke Schrenkstraße 8, aufgehoben.....