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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 8. Dezember 2016, 09:00 Uhr (TO freigegeben) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 3.

3.
Kostenerstattungsansprüche gegen überörtliche Kostenträger Klageerhebung Produkt 60 2.2.1 Erziehungsangebote und Kinderschutz

14-20 / V 07731 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass - Klageerhebung ist geboten, um die drohende Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen zu verhindern. Inhalt - Rund 8.500 Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) u.a. wegen sog. Flüchtlingskrise zwischen 2012 und 2015; die Kosten der LHM hierfür sind gem. § 89d SGB VIII erstattungsfähig. - Wegen gesetzlicher Neuregelung vom 01.11.2015 droht zum Jahresende 2016 die Verjährung der noch offenen Forderungen der LHM auf Erstattung dieser Kosten. - Durch bundesweite Klageerhebung auf Kostenerstattung soll der Eintritt der Verjährung gehemmt und die Durchsetzung der Ansprüche der LHM gesichert werden. Gesamtkosten/Gesamterlöse - Offene Forderungen insg. 45.776.704 EUR - Gerichtskostenvorauszahlung ca. 2 Millionen EUR - davon Erlöse Rückerstattung ca. 1,8 Millionen EUR und anteiliges Unterliegen ca. 0,2 Millionen EUR - mögliche außergerichtliche Kosten 100.000 EUR - ggf. Kosten externe Fachanwaltskanzlei 150.000 EUR Entscheidungsvorschlag - Beauftragung des Sozialreferates mit der Klageerhebung - Vorsorgliche Erteilung einer Vergabeermächtigung zur Beauftragung einer externen Fachanwaltskanzlei - Bewilligung der Mittel für Gerichtskostenvorauszahlung Gesucht werden kann im RIS auch unter: - Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) - Kostenerstattung gem. § 89d SGB VIII Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)