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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 14. Dezember 2016, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 16.
16.
Kostenerstattungsansprüche
gegen überörtliche Kostenträger
Klageerhebung
Produkt 60 2.2.1 Erziehungsangebote
und Kinderschutz
Kurzinfo:
Anlass
- Klageerhebung ist geboten, um die drohende Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen zu verhindern.
Inhalt
- Rund 8.500 Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) u.a. wegen sog. Flüchtlingskrise zwischen 2012 und 2015; die Kosten der LHM hierfür sind gem. § 89d SGB VIII erstattungsfähig.
- Wegen gesetzlicher Neuregelung vom 01.11.2015 droht zum Jahresende 2016 die Verjährung der noch offenen Forderungen der LHM auf Erstattung dieser Kosten.
- Durch bundesweite Klageerhebung auf Kostenerstattung soll der Eintritt der Verjährung gehemmt und die Durchsetzung der Ansprüche der LHM gesichert werden.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
- Offene Forderungen insg. 45.776.704 EUR
- Gerichtskostenvorauszahlung ca. 2 Millionen EUR
- davon Erlöse Rückerstattung ca. 1,8 Millionen EUR und anteiliges Unterliegen ca. 0,2 Millionen EUR
- mögliche außergerichtliche Kosten 100.000 EUR
- ggf. Kosten externe Fachanwaltskanzlei 150.000 EUR
Entscheidungsvorschlag
- Beauftragung des Sozialreferates mit der Klageerhebung
- Vorsorgliche Erteilung einer Vergabeermächtigung zur Beauftragung einer externen Fachanwaltskanzlei
- Bewilligung der Mittel für Gerichtskostenvorauszahlung
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
- Kostenerstattung gem. § 89d SGB VIII
Ortsangabe
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