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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 9. Februar 2017, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Sozialausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 2.

2.
Rechtsfähige "Stiftung Hausstein für Kranke, Behinderte und deren Angehörige" Tabalugahaus Tutzing Abschluss eines atypischen Pachtvertrages sowie einer Zuschussvereinbarung mit der Tabaluga Kinder- und Jugendhilfe gemeinnützige GmbH Gewährung von Zuschüssen an die Tabaluga Kinder- und Jugendhilfe gemeinnützige GmbH aus der "Stiftung Hausstein für Kranke, Behinderte und deren Angehörige" in Höhe von bis zu 20.000,00 Euro jährlich auf die Dauer von zehn Jahren

14-20 / V 07766 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass - Ermöglichung eines eigenverantwortlichen Betriebes des stiftungseigenen Tabalugahauses in Tutzing durch die Tabaluga Kinder- und Jugendhilfe gemeinnützige GmbH Inhalt - Ausgangslage - Abschluss eines atypischen Pachtvertrages zwischen der „Stiftung Hausstein für Kranke, Behinderte und deren Angehörige“ und der Tabaluga Kinder- und Jugendhilfe gemeinnützige GmbH - Abschluss einer Zuschussvereinbarung zwischen der „Stiftung Hausstein für Kranke, Behinderte und deren Angehörige“ und der Tabaluga Kinder- und Jugendhilfe gemeinnützige GmbH - Weitere jährliche Zuschüsse aus Stiftungsmitteln an die Tabaluga Kinder- und Jugendhilfe gemeinnützige GmbH Gesamtkosten/Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag - Das Sozialreferat/Stiftungsverwaltung, wird beauftragt, in Vertretung der rechtsfähigen „Stiftung Hausstein für Kranke, Behinderte und deren Angehörige“ den atypischen Pachtvertrag und die Zuschussvereinbarung mit der Tabaluga Kinder- und Jugendhilfe gemeinnützige GmbH gemäß den in Ziffer zwei und drei genannten Eckpunkten abzuschließen. - Der Tabaluga Kinder- und Jugendhilfe gemeinnützige GmbH werden aus Mitteln der rechtsfähigen „Stiftung Hausstein für Kranke, Behinderte und deren Angehörige“ für den Betrieb des Tabalugahauses in Tutzing gemäß Ziffer vier ab 2017 auf Antrag Zuschüsse in Höhe von bis zu 20.000,00 € jährlich auf die Dauer von zehn Jahren gewährt, soweit die entsprechenden Mittel in der Stiftung vorhanden sind. Gesucht werden kann im RIS auch unter: - Stiftungsverwaltung - Gabrielenheim Tutzing Ortsangabe - Tabalugahaus Tutzing, Seestr. 1, 82327 Tutzing

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)