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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 5. April 2017, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 7.

7.
Umsetzung zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) Sofortmaßnahmen aufgrund der erheblichen gesetzlichen Ausweitung des Unterhaltsvorschusses Produkt 60 2.3.3 Unterhaltsvorschuss


14-20 / V 07812 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass - Änderung des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Durch das zum 01.07.2017 angekündigte Gesetz wird der Leistungsrahmen des UVG beträchtlich erweitert. Die bisherige Leistungshöchstdauer von 72 Monaten für den Unterhaltsvorschuss soll aufgehoben und die Höchstaltersgrenze von derzeit 12 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres heraufgesetzt werden, sofern die Kinder nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen sind oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 € brutto erzielt. Es ist mit einer Verdoppelung der Fallzahlen zu rechnen. - Sicherstellung des Unterhaltsvorschusses für Kinder durch rechtzeitige Antragsbearbeitung und unverzügliche Auszahlung (gesetzlicher Anspruch) Inhalt - Personalmehrbedarf, Sach- und Arbeitsplatzkostenmehrbedarf Gesamtkosten/Gesamterlöse - Die Kosten dieser Maßnahme betragen 1.631.840 € (Personalkosten), 63.990 € (Büroausstattung) sowie 24.000 € (lfd. Arbeitsplatzkosten). Entscheidungsvorschlag - Bewilligung der dargestellten Mittel ab 2017 (befristet für drei Jahre ab Stellenbesetzung) Gesucht werden kann im RIS auch unter: - Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)