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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 26. April 2017, 19:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 22 - Vollgremium
Sitzungsort:
Pfarrsaal St. Michael, Schussenrieder Str. 4

TOP 3.

3.
(U) Siedlungsschwerpunkt Freiham 2. Realisierungsabschnitt Freiham Nord A) Moosschwaiger Weg (südlich), Bebauungsplan Nr. 2068 1. RA Freiham Nord (nördlich und westlich), Zukünftiger Landschaftspark Freiham Aufstellungsbeschluss Nr. 2083 (östlich und südlich), - Grundsatz und Eckdatenbeschluss - B) Durchführung des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Realisierungswettbewerbes C) Vorbereitung der Rahmenplanung D) Weiters Vorgehen, nächste Schritte im Planungsverfahren E) Wohungsbau verstärken - zusätzliche Wohnungen in Freiham bauen (Antrag Nr. 14-20 / A 01258 der Stadtratsfraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung von 30.07.2015) Stadtbezirk 22 Aubing-Lochhausen-Langwied


14-20 / V 07723 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Grundsatz und Eckdatenbeschluss sowie Durchführung des städtebauli- chen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs / Vorbereitung der Rah- menplanung für den 2. Realisierungsabschnitt Freiham Nord; Stadtrats- antrag Nr. 14 - 20 / A 01258 Inhalt: Grundsatz- und Eckdatenbeschluss; Durchführung des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes; Vorbereitung der Rahmenplanung; Weiteres Vorgehen, nächste Schritte im Planungsverfahren; Stadtratsantrag Nr. 14 - 20 / A 01258, Beteiligung des Bezirksausschusses, Antrag der Referentin, Beschluss Gesamtkosten: 1.320.000,-- (inkl. MwSt.). Die Finanzierung wurde bereits durch den Beschluss „Siedlungsschwer- punkt Freiham, Finanzbedarf des Referates für Stadtplanung und Bau- ordnung für die Jahre 2014 bis 2016 (Sitzungsvorlagen Nr. 08 – 14 / V 13620) gesichert. Entscheidungsvorschlag: Zustimmung zu den unter Punkt A) Grundsatz- und Eckdatenbeschluss genannten Planungsziele und Eckdaten, die dem Wettbewerb zugrunde gelegt werden; Auftrag an das Referat für Stadtplanung und Bauord- nung, für den in Anlage 2 dargestellten Bereich einen nicht offenen, zweistufigen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb auszuloben und die Öffentlichkeit zu Beginn, zwischen den beiden Wett- bewerbsstufen und nach Ende des Verfahrens einzubinden; Auftrag an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren, gemäß den Empfehlungen des Preisgerichts die Rahmenplanung an den Wettbewerbsgewinner / die Wettbewerbsgewin- nerin bzw. die Preisträger im Vergabeverfahren nach Vergabeordnung (VgV) zu vergeben. Mit der Wettbewerbsgewinnerin / dem Wettbewerbs- gewinner (Städtebau und Landschaftsplanung) ist ein Verhandlungsver- fahren durchzuführen. Sollte das Preisgericht keinen 1. Preis empfehlen, nehmen diese gleichberechtigt am Verhandlungsverfahren teil; Auftrag .....