HINWEIS:

Auf Mobilgeräten (Android/IOS) können aus Sicherheitsgründen keine externen Dateien geladen werden, daher funktionieren die Links zu den Dokumenten nicht! Bitte öffnen Sie diese direkt aus einem Dateibrowser.

Außerdem können auf Grund dessen auch keine Style-Anweisungen und Icons geladen werden, somit ist die Darstellung unvollständig.

RIS Internet "TOP Download"

(Download erfolgte am 23.07.2024 13:35:56)
- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 11. Mai 2017, 14:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Gesundheitsausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal

TOP 3.

3.
Münchner Offensive zur mobilfunkaktivierten Laienreanimation Produkt 5360010 Strukturelle und Individuelle Angebote gesundheitlicher Versorgung und Prävention Beschluss über Finanzierungen ab dem Jahr 2018 Antrag Nr. 14-20 / A 01134 von Herrn StR Prof. Dr. Hans Theiss und Herrn StR Michael Kuffer vom 26.06.2015

  • 14-20 / A 01134 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

14-20 / V 08213 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Antrag Nr. 14-20 / A 01134 von Herrn StR Prof. Dr. Hans Theiss und Herrn StR Michael Kuffer vom 26.06.2015 Inhalt: In der Beschlussvorlage werden bereits eingesetzte Systeme für eine mobilfunkaktivierte Laienreanimation dargestellt und ein Modell für die Einführung in München vorgeschlagen. Gesamtkosten / Gesamterlöse: Die Kosten dieser Maßnahme betragen 288.470 € im Jahr 2018 , 211.970 € im Jahr 2019 und ab dem Jahr 2020 176.970 €. Entscheidungsvorschlag: Es wird vorgeschlagen, zur Modellentwicklung und Betreuung der ehrenamtlichen Ersthelferinnen und Ersthelfer vor Ort den Verein Arbeitskreis Notfallmedizin und Rettungswesen an der LMU (ANR) e.V. ab 2018 dauerhaft i. H. v. 141.970 € und in 2018 einmalig i. H. v. 30.000 € mit Zuschussmitteln zu fördern. Es wird vorgeschlagen, zur Sicherstellung der psychosozialen Notfallversorgung der ehrenamtlichen Ersthelferinnen und Ersthelfer das Kriseninterventionsteam (KIT) des ASB dauerhaft mit Zuschussmitteln i. H. v. 10.000 € zu fördern. Das Produktkostenbudget erhöht sich vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung der Vollversammlung im Juli 2017 im Jahr 2018 um 288.470 €, davon sind 288.470 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget), im Jahr 2019 um 211.970 €, davon sind 211.970 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget) und ab 2020 ff. dauerhaft um 176.970 €, davon sind 176.970 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). Gesucht werden kann im RIS auch unter: Laienreanimation, Reanimation, Ehrenamtliche, Erste Hilfe, Mobile Retter Ortsangabe: - / -

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)