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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 19. Juli 2017, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 2.
2.
650.000 Euro Veranstaltungsbudget - davon 150.000 für den Straßenfasching:
Der öffentliche Raum braucht Ehrenamt und Engagement von Vereinen
Ziffern 1 und 2 des Änderungsantrags (Nr. 02-08 / A 04082) der SPD-Stadtratsfraktion und der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN / Rosa Liste vom 28.11.2007
Antrag Nr. 08-14 / A 04426 der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.07.2013
Antrag Nr. 14-20/ A 01024 der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.05.2015
Antrag Nr. 14-20 / A 02422 der SPD-Stadtratsfraktion vom 26.08.2016
Antrag Nr. 14-20 / B 02389 der CSU-Fraktion im Bezirksausschuss 16 vom 26.04.2016
Antrag Nr. 14-20 / B 02646 des Bezirksausschusses 24 vom 25.07.2016
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14-20 / A 02422 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 04426 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 01024 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / B 02646 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / B 02389 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
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02-08 / A 04082 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Ziffern 1 und 2 des Änderungsantrags (Nr. 02-08 / A 04082) der SPD-Stadtratsfraktion und der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN / Rosa Liste vom 28.11.2007; Antrag Nr. 08-14 / A 04426 der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.07.2013;
Antrag Nr. 14-20 / A 01024 der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.05.2015; Antrag Nr. 14-20 / A 02422 der SPD-Stadtratsfraktion vom 26.08.2016; Antrag Nr. 14-20 / B 02389 der CSU-Fraktion im Bezirksausschuss 16 vom 26.04.2016; Antrag Nr. 14-20 / B 02646 des Bezirksausschusses 24 vom 25.07.2016
Inhalt
Die Kosten, die bei nicht kommerziellen Veranstaltungen durch behördliche Gebühren und Auflagen verursacht werden, steigen in den letzten Jahre laufend und gefährden dadurch die Veranstaltungsvielfalt. In den meisten Fällen handelt es sich bei diesen steigenden Kosten um Leistungen, die Veranstalter bei Dritten einkaufen (z. B. im Bereich Sicherheit oder GEMA). Ein Verzicht auf die Erhebung von städtischen Gebühren ist nur teilweise möglich, teilweise kann aber eine Aufrechnung städtischer Gebührn mit auszuzahlendem Zuschuss erfolgen. Die Einrichtung einer zusätzlichen Zuschuss gewährenden Stelle (mit eigenem Personal, eigenen Zuschussrichtlinien, zusätzlichem Antragsverfahren, ...) soll vermieden werden. Die Referate, die bereits Zuschüsse zu Veranstaltungen gewähren, sollen bei Bedarf über ihre Fachausschüsse zusätzliche Mittel beantragen können.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
(0,-- Euro) Bedarfsorientierte zusätzliche Finanzierung über die Fachausschüsse.
Entscheidungsvorschlag
Bedarfsorientierte zusätzliche Finanzierung bei Veranstaltungen, die durch städtische Auflagen und Gebühren immer höher belastet werden; Durchführung einer Aufrechnung; Ordnungsgemäße Erledigung der offenen Stadtratsanträge; Satzungsgemäße Erledigung der offenen BA-Antrag; Keine Aufnahme in die Beschlussvollzugskontrolle
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Veranstaltungen, Fasching, Stadtteilaktivitäten, Stadtteilfeste