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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 20. Juni 2017, 19:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 23 - Vollgremium
Sitzungsort:
Theatersaal, Hans-Sieber-Haus, Manzostr. 105

TOP 5.

5.
(U) Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1655 a Oertelplatz, Bahnlinie München-Ingolstadt (westlich), Hintermeierstraße (nördlich), Lautenschlägerstraße (östlich), Vesaliusstraße (südlich) und Georg-Reismüller-Straße (östlich) sowie Franz-Nißl-Straße (westlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 859) Neu- und Umbau der Straßen und Plätze im Bebauungsplanumgriff im 23. Stadtbezirk Allach - Untermenzing 1. Lautenschlägerstraße (Maßnahme 5) Projektkosten (Kostenobergrenze): 1.800.000 € (darin enthalten: 60 %-LHM-Anteil an den Folgekosten der Stadtwerke München GmbH = 80.000 € (brutto)) Projektgenehmigung Lautenschlägerstraße Genehmigung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung 2. Genehmigung des städtischen Finanzierungsanteils für den Brunnen (Teil der Maßnahme Nr. 1) und den Bahnhofsvorplatz (Maßnahme Nr. 2) 3. Anmeldung zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2017 - 2021

14-20 / V 08580 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1655 a Inhalt Die Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen, hier Quartiersplatz, Bahnhofsvorplatz, festgesetzter Fuß- und Radweg an der Ostseite, Flächen mit öffentlicher Widmung, hier die U-1717 und Lautenschlägerstraße. Gesamtkosten / Gesamterlöse Die Kosten der Maßnahme Lautenschlägerstraße betragen 1.800.000 €. Der Finanzierungsanteil für den Brunnen (Teil der Maßnahme Nr. 1) und den Bahnhofsvorplatz (Maßnahme Nr. 2) beträgt 5.500.000 €. Entscheidungsvorschlag 1. Das Projekt Lautenschlägerstraße (Maßnahme Nr. 5) mit Projektkosten in Höhe von 1.800.000 € wird nach Maßgabe des PHB 2 und der vorgelegten Entwurfsplanung genehmigt. 2. Das Baureferat wird beauftragt, die Ausführung für die Lautenschlägerstraße (Maßnahme Nr. 5) vorzubereiten und, sofern die Kostenobergrenze von 1.800.000 € eingehalten wird, die Ausführungsgenehmigung verwaltungsintern herbeizuführen. 3. Der Finanzierungsanteil des Baureferates für den Brunnen (Teil der Maßnahme Nr. 1) und den Bahnhofsvorplatz (Maßnahme Nr. 2) in Höhe von 5.500.000 € wird genehmigt. 4. Das Baureferat wird beauftragt, das Vorhaben zum Mehrjahres- investitionsprogramm 2017 - 2021, Investitionsliste 1, anzumelden. 5. Das Baureferat wird beauftragt, sich die in 2017 noch erforderlichen Planungsmittel in Höhe von insgesamt 200.000 € aus der Finanzposition 6300.950.9920.0 „Pauschale für vorlaufende Planungskosten für Straßen- und Brückenbau“ auf dem Büroweg im Rahmen einer Veranschlagungsberichtigung bei der Stadtkämmerei bereitstellen zu lassen. Gesucht werden kann im RIS auch unter: - Allach Zentrum - Piperstraße Ortsangabe - Stadtbezirk 23 Allach - Untermenzing - S-Bahn-Haltepunkt Allach - Oertelplatz - Lautenschlägerstraße