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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 23. November 2017, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 142.

142.
Anpassung der Alarmübertragung von Brandmeldeanlagen an neue technische und rechtliche Voraussetzungen
Hinweis:
(Empfehlungsbeschluss)

14-20 / V 09443 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die Abteilung Einsatz-Informations- und Kommunikationstechnik (IT) des KVR-HA IV betreibt die Integrierte Leitstelle München, deren Aufgabe es u.A. ist, Meldungen von Brandmeldeanlagen entgegen zu nehmen (ILSG). Hierfür betreibt die Branddirektion Alarmübertragungseinrichtungen (AÜE) in den Objekten, stellt Kommunikationsnetze zur Verfügung und ermöglicht den Empfang von Meldungen mit Hilfe von Alarmempfangseinrichtungen (AEE). Im Stadtgebiet München sind etwa 3.000 Brandmeldeanlagen verbaut. Für einen Großteil werden diese von der Bayerischen Bauordnung zwingend gefordert. Inhalt Aufgrund der Änderung der Brandschutznormung ergeben sich für die Betreiber der Alarmübertragungsanlage gestiegene Anforderungen. Gesamtkosten Zusätzlich zahlungswirksame Kosten in 2018 in Höhe von bis zu 416.000 € (einmalig) in 2019 in Höhe von bis zu 676.000 € (einmalig) Kosten siehe auch Tabelle in Anlage Es werden Erlöse i.H.v. 3.527.000 € erzielt. Nach der Umstellung muss jedoch die Kostenersatzsatzung-Feuerwehr überarbeitet werden. Entscheidungvorschlag - Anpassungen der Alarmübetragung von Brandmeldeanlagen umzusetzen. - erforderlichen Haushaltsmittel für den Haushaltsplan 2018 und 2019 im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren werden angemeldet - einmalig investiven Sachkosten für den Haushalt 2018 und 2019 werden bei der Stadtkämmerei angemeldet - Einsparungen bei den Auszahlungen in den Haushaltsplanaufstellungsverfahren ab 2020 werden angemeldet

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)