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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 23. November 2017, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 18.
18.
Auswirkungen der neuen Eingruppierungsvorschriften im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) auf die Arbeitsmarktzulage (AMZ-ErzD)
Kurzinfo:
1. Mit dieser Vorlage wird die Anspruchsberechtigung bzgl. der Arbeitsmarktzulage auf einschließlich EGr. S 18 TVöD ausgeweitet. 2. Die Vorlage stellt die Auswirkungen der Tarifrunde 2015 für den Erziehungsdienst und die Zahlung auf die Arbeitsmarktzulage dar. Gesamtkosten/Gesamterlöse: Die Gesamtkosten der AMZ belaufen sich auf rund 8,9 Mio. €/Jahr
Hiervon zusätzliche Kosten für die AMZ Erzieher/innen in EGr. S 18: 66.125 €/Jahr. Entscheidungsvorschlag des Referenten: 1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. In Ergänzung des im Stadtratsbeschluss vom 22.10.2014 zur Einführung der AMZ-ErzD genannten berechtigten Personenkreises erhalten städt. Erzieherinnen und Erzieher und pädagogische Fachkräfte in EGr. S 18 in den städt. Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne der Ziffer 3.1 des o.g. Beschlusses rückwirkend ab 01.07.2015 eine übertarifliche Arbeitsmarktzulage in Höhe von 200,-- €brutto monatlich.
3.Die weiteren Voraussetzungen des Beschlusses vom 22.10.2014 hinsichtlich der Gewährung einer AMZ-ErzD gelten
unverändert. 4. Die Finanzierung erfolgt aus den jeweiligen Referatsbudgets. 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Be-
schlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann auch im RIS nach Arbeitsmarktzulage, Erzieherinnen, Erzieher, pädagogische Fachkräfte, übertarifliche Zulage, S 18. Ortsangabe -/-