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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 20. September 2017, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 2.
2.
(Parkhaus am Tierpark Hellabrunn)
a) Änderung des Flächennutzungsplans
mit integrierter Landschaftsplanung und
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. XXXX
Harlachinger Berg (östlich),
Siebenbrunner Straße (östlich),
Harlachinger Straße (westlich),
Karolingerallee (nördlich)
(Aufhebung gemäß § 173 Abs. 3
Bundesbaugesetz (BBauG)
übergeleiteter einfacher Bebauungspläne)
- Parkhaus Tierpark Hellabrunn-
- Aufstellungsbeschluss -
b) Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 641 vom 11.03.1970
c) Antrag und Empfehlungen
Antrag der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL:
Besucherrekorde ohne Verkehrszunahme – den Tierpark Hellabrunn besser anbinden
Antrag Nr. 08-14 / A 03751 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 23.10.2012
Empfehlungen der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching:
- Verkehrssituation am Tierpark Hellabrunn
Empfehlung Nr. 08-14 / E 01558 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 – Untergiesing-Harlaching am 08.11.2012
- Verkehrssituation am Tierpark Hellabrunn
Empfehlung Nr. 08-14 / E 01559 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 – Untergiesing-Harlaching am 08.11.2012
-
08-14 / E 01558 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
08-14 / E 01559 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
08-14 / A 03751 (Typ: Antrag) (Status: Aufgegriffen)
-
14-20 / A 03400 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Die Tierpark Hellabrunn AG beabsichtigt, die benötigten Besucherstellplätze mit der Errichtung eines entsprechend
dimensionierten Parkhauses zu schaffen.
Antrag der Stadtratsfraktion Nr. 08-14 / A 03751 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 23.10.2012; Empfehlungen Nrn. 08-14 / E 01558 und 1559 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18; Empfehlung Nr.
14-20 / E 01620 des Stadtbezirkes 17.
Inhalt:
Verkehrliche, landschaftsplanerische und planungsrechtliche Vorgaben für ein Bauleitplanverfahren nach vorbereitenden Untersuchungen; Errichtung eines Parkhauses zur umfeld- und naturschutzverträglichen, nachhaltigen Bewältigung des Besucherverkehrsaufkommens insbesondere an den Spitzenbesuchertagen des Tierparks (etwa 10 – 12 % der Tage pro Kalenderjahr); Minimierung von Eingriffen in den sensiblen Landschaftsraum; weitest mögliche Vermeidung von Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes, der geschützten Quellbereiche sowie des Landschaftsschutzgebietes; städtebaulich verträgliche Einbindung des Bauwerks in das orts- und raumprägende Landschaftsbild der Isarhangkante; Ausgleich von Eingriffen, zum Beispiel durch Entsiegelungs- und Aufwertungsmaßnahmen entlang des Harlachinger Quellbachs sowie die Auflassung der bestehenden Stellplatzanlage (ca. 280 STP) am Standort Rot-Kreuz-Parkplatz.
Gesamtkosten/-erlöse: -
Entscheidungsvorschlag:
Auftrag, dem Stadtrat über das Ergebnis des Prüfverfahrens zu berichten und gegebenenfalls ein geeignetes Verfahren für eine projektbezogene Vorplanung vorzuschlagen; Beschlussfassung zur Änderung des Flächennutzungsplans und
Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes mit Grünordnung; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 641 vom 11.03.1970 Behandlung des Stadtratsantrags und der
Bürgerversammlungsempfehlungen.
Gesucht werden kann im RIS:
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr.2125
Parkhaus Tierpark Hellabrunn
Siebenbrunner Straße
Harlachinger Straße