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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 24. Oktober 2017, 14:15 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Bauausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 5.
5.
Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zum 01.04.2016
25-jährige Ausschlussfrist für Erschließungsbeiträge ab dem 01.04.2021
Weiteres Vorgehen der Landeshauptstadt München
Kurzinfo:
Anlass
Novellierung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zum 01.04.2016
mit Einführung einer ab dem 01.04.2021 wirkenden 25-jährigen
Ausschlussfrist für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Inhalt
Weiteres Vorgehen der Landeshauptstadt München und Priorisierung
der endgültigen Herstellung von Straßen.
Gesamtkosten / Gesamterlöse
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Entscheidungsvorschlag
1. Vom Beschlussvortrag wird Kenntnis genommen.
An dem System der anlassbezogenen endgültigen Herstellungen
von Straßen wird festgehalten. Die Priorisierung der noch
innerhalb der offenen Frist endgültig herzustellenden Straßen
richtet sich nach der Dringlichkeit der endgültigen Herstellung
und damit nach tatsächlichen Notwendigkeiten (Erfüllung von
Verkehrssicherungspflichten, Straßenherstellung nach dem
Abschluss von Hochbaumaßnahmen, geringfügige Restherstellungen).
Gemäß dieser Priorisierung ergeben sich bis Ende 2019
die in der Anlage 2 tabellarisch dargestellten Straßen.
2. Das in Ziffer 1 dargestellte Vorgehen wird in gleicher Weise
ab dem 01.04.2021 fortgeführt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- KAG-Novelle 2016
- Altstraßen
Ortsangabe
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