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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 24. Oktober 2017, 14:15 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Bauausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 5.

5.
Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zum 01.04.2016 25-jährige Ausschlussfrist für Erschließungsbeiträge ab dem 01.04.2021 Weiteres Vorgehen der Landeshauptstadt München

14-20 / V 09981 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Novellierung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zum 01.04.2016 mit Einführung einer ab dem 01.04.2021 wirkenden 25-jährigen Ausschlussfrist für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Inhalt Weiteres Vorgehen der Landeshauptstadt München und Priorisierung der endgültigen Herstellung von Straßen. Gesamtkosten / Gesamterlöse - / - Entscheidungsvorschlag 1. Vom Beschlussvortrag wird Kenntnis genommen. An dem System der anlassbezogenen endgültigen Herstellungen von Straßen wird festgehalten. Die Priorisierung der noch innerhalb der offenen Frist endgültig herzustellenden Straßen richtet sich nach der Dringlichkeit der endgültigen Herstellung und damit nach tatsächlichen Notwendigkeiten (Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten, Straßenherstellung nach dem Abschluss von Hochbaumaßnahmen, geringfügige Restherstellungen). Gemäß dieser Priorisierung ergeben sich bis Ende 2019 die in der Anlage 2 tabellarisch dargestellten Straßen. 2. Das in Ziffer 1 dargestellte Vorgehen wird in gleicher Weise ab dem 01.04.2021 fortgeführt. Gesucht werden kann im RIS auch unter: - KAG-Novelle 2016 - Altstraßen Ortsangabe - / -

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)