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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 7. Juli 2004, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 6.
6.
Verfahren nach Abschluss der überörtlichen Rechnungsprüfung
Bildung eines vorberatenden Ausschusses
Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates (GeschO)
Kurzinfo:
Empfehlung des Ältestenrats, das Entlastungsverfahren nach Durchführung der überörtlichen Rechnungsprüfung in der GeschO zu regeln. RPA soll sich hierzu vorberatend äußern, ehe die VV die Entlastung erteilt. Da RPA i. S. v. Art. 103 GO nach der GO hierfür keine Zuständigkeit hat, bleibt nur die Möglichkeit, einen vorberatenden RPA gem. Art. 32 Abs. 1 GO, § 8 Abs. 1 GeschO zu bilden.
Der vorberatende RPA ist wie der RPA i. S. v. Art. 103 GO zusammengesetzt. Vorsitzende(r) bzw. stellv. Vorsitzende(r) ist die/der jeweilige Vorsitzende des RPA.