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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 21. November 2017, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 10.

10.
Künftige Betriebsform der Kioske der Branddirektion; Künftige Rechts- und Organisationsform; Umsatzsteuerforderung des Finanzamtes; Personelle und technische Ausstattung

14-20 / V 09445 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Eine von der Branddirektion beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie das Finanzamt kamen u.a. zu dem Ergebnis, dass die auf den zehn Feuerwachen befindlichen Kioske als Betrieb gewerblicher Art (BgA) zu führen sind. Inhalt Als Betrieb gewerblicher Art (BgA) resultiert grundsätzlich die Verpflichtung zur Leistung von Umsatzsteuer für die Kioske. Das Finanzamt veranlagt für die Jahre 2009-2016 eine Steuerzahlung in Höhe von insgesamt 220.000 €. Zur Aufrechterhaltung und Stärkung der Einsatzbereitschaft soll das Wachpersonal während der 24-Stunden-Schichten weiterhin die Möglichkeit haben, sich während der Dienstzeiten mit Verpflegung/Bedarfsartikeln zu versorgen. Um die Kioske künftig als städtischen BgA zu führen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Einrichtung einer Vollzeitstelle im Bereich der Verwaltung (QE2) und Verlängerung der Wochenarbeitszeit einer vorhandenen Planstelle um zwei Stunden - Einrichtung eines einheitlichen (bargeldlosen) Zahlungssystems für alle zehn Feuerwachen - Beschaffung eines Dienst-Kfz (Elektro-Antrieb) für die Betreuung aller zehn Kioske vor Ort Gesamtkosten/-erlöse Zahlungswirksame Kosten: in 2017 in Höhe von 172.000 € (einmalig) in 2018 in Höhe von 58.000 € (einmalig) ab 2018 in Höhe von 821.270 € (dauerhaft) ab 2019 in Höhe von 2.000 € (dauerhaft) Zahlungswirksame Erlöse: ab 2018 in Höhe von bis zu 800.000 € (dauerhaft) Zahlungswirksame Investitionen: in 2018 in Höhe von bis zu 292.370 € (einmalig) Entscheidungsvorschlag - Umsetzung der im Vortrag beschriebenen Organisations-/Infrastrukturmaßnahmen zur dauerhaften Eingliederung der Kioske der Branddirektion in die städtische Verwaltung als ein BgA - Einrichtung des aufgeführten Personalbedarfs im Bereich des KVR HA IV – Branddirektion - Beantragung der in 2017 für die Zahlung der Umsatzsteuer 2009 – 2016 benötigten Haushaltsmittel bei der Stadtkämmerei auf dem Büroweg.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)