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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 12. Oktober 2017, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Sozialausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 18.
18.
Auszahlung der Bettplatzentgelte (KDU)
an die Beherbergungsbetriebe ab 2018
Produkt 60 4.1.4 vorübergehende Unterbringung
und ambulante Hilfen für akut wohnungslose Haushalte
Kurzinfo:
Anlass
- Die derzeit angewandte Regelung zur Begleichung der
Kosten der Unterkunft (KDU) bei gewerblichen Be-
herbergungsbetrieben für Wohnungslose, die am 14.12.2016 beschlossen wurde, läuft zum 31.12.2017
aus.
- Ab dem Jahr 2018 soll die auslaufende Regelung dauerhaft durch ein modifiziertes Vorauszahlungssystem
ersetzt werden mit einer Befristung bis 2020.
Inhalt
- Das Bezahlsystem mit Vorauszahlungen wird modifiziert fortgeführt von 2018 bis 2020.
- Zur Minimierung des Ausfallrisikos wird die Vorschussleistung für die Beherbergungsbetriebe auf 80 % der jeweiligen Bettplatzkapazität gesenkt.
- Selbstzahlerinnen und Selbstzahler bzw. Haushalte mit Eigenanteilen bezahlen ihre KDU bzw. ihre Eigenanteile direkt bei den Beherbergungsbetrieben.
- Die bezuschussten, von freien Trägern geführten Flexi-heime und Heime mit Notquartierstandard werden in das Vorauszahlungssystem aufgenommen ohne die
Regelung für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
- Die Kosten dieser Maßnahme betragen einmalig 35.813.449 € im Jahr 2018 und befristet
46.159.981 € von 2019 bis 2020.
- Die Erlöse betragen einmalig 35.813.449 € im Jahr 2018 und befristet 46.159.981 € von 2019 bis 2020.
Entscheidungsvorschlag
- Zustimmung zur Einführung des modifizierten Vorauszahlungssystems von 2018 bis 2020.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Beschluss KDU ab 2018
Ortsangabe
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