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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 24. Oktober 2017, 09:05 Uhr (Abgeschlossen) (ca.)
Gremium:
Sozialausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 7.

7.
Auszahlung der Bettplatzentgelte (KDU) an die Beherbergungsbetriebe ab 2018 Produkt 60 4.1.4 vorübergehende Unterbringung und ambulante Hilfen für akut wohnungslose Haushalte

14-20 / V 10140 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass - Die derzeit angewandte Regelung zur Begleichung der Kosten der Unterkunft (KDU) bei gewerblichen Be- herbergungsbetrieben für Wohnungslose, die am 14.12.2016 beschlossen wurde, läuft zum 31.12.2017 aus. - Ab dem Jahr 2018 soll die auslaufende Regelung dauerhaft durch ein modifiziertes Vorauszahlungssystem ersetzt werden mit einer Befristung bis 2020. Inhalt - Das Bezahlsystem mit Vorauszahlungen wird modifiziert fortgeführt von 2018 bis 2020. - Zur Minimierung des Ausfallrisikos wird die Vorschussleistung für die Beherbergungsbetriebe auf 80 % der jeweiligen Bettplatzkapazität gesenkt. - Selbstzahlerinnen und Selbstzahler bzw. Haushalte mit Eigenanteilen bezahlen ihre KDU bzw. ihre Eigenanteile direkt bei den Beherbergungsbetrieben. - Die bezuschussten, von freien Trägern geführten Flexi-heime und Heime mit Notquartierstandard werden in das Vorauszahlungssystem aufgenommen ohne die Regelung für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler. Gesamtkosten/Gesamterlöse - Die Kosten dieser Maßnahme betragen einmalig 35.813.449 € im Jahr 2018 und befristet 46.159.981 € von 2019 bis 2020. - Die Erlöse betragen einmalig 35.813.449 € im Jahr 2018 und befristet 46.159.981 € von 2019 bis 2020. Entscheidungsvorschlag - Zustimmung zur Einführung des modifizierten Vorauszahlungssystems von 2018 bis 2020. Gesucht werden kann im RIS auch unter: - Beschluss KDU ab 2018 Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)