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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 21. November 2017, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 9.
9.
Personalbedarfe bei der Branddirektion;
Personal- und Ausstattungsbedarfe zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung
Kurzinfo:
Anlass
Aufgrund von anstehenden Großprojekten, gesetzlichen Änderungen, Verbesserungen im Bereich der Arbeitssicherheit, dem erhöhten Aufwand für die Personalausbildung, der Inbetriebnahme der neuen Leitstelle und Anpassung an die anderen bayerischen Leitstellen sowie Verschiebung der allgemeinen Sicherheitslage sind Anpassungen in der Personalstärke der Feuerwehr München notwendig.
Inhalt
Personalstärkung des Einsatzbetriebes auf den Feuerwachen und in der Integrierten Leitstelle; mit dem Beschluss werden insgesamt 95 neue Stellen, 7 befristete Stellen zur Weiterbefristung und 3 Einsatzdienstfunktionen für die tägliche Gefahrenabwehr beantragt.
Gesamtkosten - Zusätzlich zahlungswirksame Kosten:
ab 2018 in Höhe von bis zu 2.506.380 € (dauerhaft)
ab 2019 in Höhe von bis zu 52.420 € (dauerhaft)
in 2018 in Höhe von bis zu 2.866.821 € (einmalig)
in 2019 in Höhe von bis zu 3.278.271 € (einmalig)
in 2020 in Höhe von bis zu 3.173.271 € (einmalig)
in 2021 in Höhe von bis zu 744.200 € (einmalig)
Entscheidungsvorschlag
- Das KVR wird beauftragt, die unter den Ziffern 1.1 bis 1.3 aufgeführten Personalbedarfe einzurichten, sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen.
- Das KVR wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel für den Haushaltsplan 2018 und Folgejahre, im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren bei den Ansätzen der Personalauszahlungen, anzumelden.
- Das KVR wird beauftragt die Verlängerung der unter Ziffer 1.1.6 aufgeführten Personalstellen beim POR zu veranlassen und die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel für den Haushaltsplan 2019 und Folgejahre im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren anzumelden.
- Das KVR wird beauftragt, in Abstimmung mit dem POR die erforderlichen Stellenbemessungsverfahren nach den städtischen Richtlinien durchzuführen.