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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 21. November 2017, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 11.
11.
KVR-Umbau
Finanzierung Stufe I
Anpassung von Mehrjahresinvestitionsprogrammen 2017-2021
Kurzinfo:
Anlass
Mit der Entscheidung des Stadtrates vom 21.06.2016 wurde durch die Verlängerung des Mietvertrages um 30 Jahre das Anwesen Ruppertstraße 19 als langfristiger Verwaltungsstandort für das Kreisverwaltungsreferat (KVR) gesichert. Grundlage hierfür war u. a. auch das Angebot des Vermieters das Objekt aufzustocken und durch einen Fenster- und Fassadenaustausch energetisch zu sanieren. Vor diesem Hintergrund hält es das KVR darüber hinaus für zwingend erforderlich, den Standort in vielerlei Hinsicht zu modernisieren. Dies erfordert zusätzliche Finanzmittel, die dem Stadtrat in mindestens 2 Beschlussvorlagen zur Entscheidung vorgelegt werden sollen.
Inhalt
In der ersten Vorlage werden schwerpunktmäßig Maßnahmen behandelt, die in enger Abhängigkeit zur Aufstockung stehen. Hierzu gehören u. a. Planungen für ein zeitgerechtes und funktionales Besprechungszentrum, die Verwendung eines neuen Schließsystems, den Einbau von Zwischentüren, die Ausstattung mit einer adäquaten Anzahl an Netzdosen, neue Möblierungen und Umzugskosten sowie die Planungen für eine zukunftsorientierte Besucherleitführung. Neben der Darstellung der Notwendigkeit werden die für eine Umsetzung erforderlichen Mittelbedarfe aufgezeigt.
Gesamtkosten
Einmaligen Gesamtkosten in 2018: 3.580.500 €,davon 1.978.000 € konsumtiv und 1.602.500 € investiv. Von den konsumtiven Kosten entfallen auf das KVR 1.336.500 €, auf das Kommunalreferat 641.500 €. Die investiven Kosten verteilen sich wie folgt: auf das KVR 984.000 €; auf das Kommunalreferat 618.500 €. Die Mehrjahresinvestitionsprogramme 2017-2021 des KVR und des Kommunalreferates werden entsprechend angepasst.
Entscheidungsvorschlag
Der Stadtrat stimmt dem beschriebenen Vorgehen und den vorgeschlagenen Maßnahmen zu. Die hierzu erforderliche Finanzierung der konsumtiven und investiven Kosten für das KVR und das Kommunalreferat wird bereitgestellt.