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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 28. November 2017, 09:30 Uhr (Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Sozialausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 1.

1.
Personalzuschaltung Unterbringung und Versorgung gem. AsylbLG und AufnG Erlass einer Satzung über die Benutzung der Flüchtlingsunterkünfte der Landeshauptstadt München (Benutzungssatzung dezentrale Flüchtlingsunterkünfte) Erlass einer Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Flüchtlingsunterkünfte der Landeshauptstadt München (Gebührensatzung dezentrale Flüchtlingsunterkünfte) Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Notquartiere der Landeshauptstadt München (Notquartiere-Gebührensatzung) Änderung der Satzung über die Benutzung der Wohnprojekte und Wohngemeinschaften zur Unterbringung von unbegleiteten heranwach- ­senden Flüchtlingen (UF) der Landeshauptstadt München (UF-Quartiere-Benutzungssatzung) Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Wohnprojekte und Wohngemein- schaften für unbegleitete heranwachsende Flüchtlinge der Landeshauptstadt München (UF-Quartiere-Gebührensatzung) Qualitätsstandards in der Flüchtlings- unterbringung Antrag Nr. 14-20 / A 03347 ............... Produkt 60 6.1.1 Wirtschaftliche Hilfen für Flüchtlinge Produkt 60 6.2.2 Rückkehr- und Reintegrationshilfen für Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten Produkt 60 6.2.3 Betreuung von jungen und unbegleiteten heranwachsenden Flüchtlingen Produkt 60 4.1.4 Vorübergehende Unterbringung und ambulante Hilfen für akut Wohnungslose

  • 14-20 / A 03347 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

14-20 / V 08929 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Inhalt - Berichterstattung zur Kostenerstattung der dezentralen Flüchtlingsunterkünfte - Behandlung des Antrages „Qualitätsstandards in der Flüchtlingsunterbringung“ der BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion vom 29.08.2017 - Darstellung der Erstattungsrisiken - Gebührenerhebung in dezentralen Flüchtlingsunterkünften - Anpassung der Gebührensatzung für städtische Notquartiere sowie der Nutzungs- und Gebührensatzung für Wohnprojekte und Wohngemeinschaften zur Unterbringung von unbegleiteten heranwachsenden Flüchtlingen an veränderte Bedingungen - Darstellung der Aufgaben zur Umsetzung des § 5a AsylbLG - Anpassung der Personalausstattung im Zusammenhang mit der Durchführung der Kostenerstattung, Gebührenerhebung, Umsetzung der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen sowie Entfristung von Stellen im Bereich Rückkehrhilfen und Asylsozialberatung - Anpassung der Personalausstattung im Zusammenhang mit räumlichen Veränderungen Gesamtkosten/Gesamterlöse - Die Kosten dieser Maßnahmen betragen befristet 123.300 € bzw. 155.483 € dauerhaft. - Die Erlöse dieser Maßnahme betragen 5.528.892 € in 2018 und 5.971.256 € ab dem Jahr 2019. Entscheidungsvorschlag - Dem Ausbau und der Entfristung der Stellen im Amt für Wohnen und Migration wird zugestimmt. - Das Sozialreferat wird beauftragt, die beantragten Stellen einzurichten und die Stellenbesetzung zu veranlassen. - Das Sozialreferat wird beauftragt, die befristeten Stellen in der Rückkehrberatung und der Asylsozialberatung zu entfristen und die ab 2018 erforderlichen Haushaltsmittel zusätzliche anzumelden. Gesucht werden kann im RIS auch unter: - Personal Flüchtlingshilfe - Gebührenerhebung - Satzungen

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)