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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 24. April 2018, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal

TOP 8.

8.
Ausnahme nach der Satzung der Benutzung der städtischen öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) Veranstaltungen in der Grünanlage an der Ziemenssenstraße (Nußbaumpark) 2018 bis 2020 und Folgejahre

14-20 / V 10985 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Vorläufiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die Urban League GmbH hat die Durchführung einer Veranstaltung jeweils in den Monaten Juni bis August für die Jahre 2018-2020 in der städtischen Grünanlage an der Ziemssenstraße (Nußbaumpark) beantragt. Da die beantragte mehrmonatige Veranstaltungsdauer nicht der für Grünanlagen üblicherweise genehmigungsfähigen Dauer entspricht, stellt das Kreisverwaltungsreferat eine mögliche Ausnahme unter den Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrats. Inhalt In der Beschlussvorlage wird die Örtlichkeit (Nußbaumpark) beschrieben. Das Konzept der Veranstaltung wird vorgestellt und durch die Fachdienststellen und das Kreisverwaltungsreferat bewertet. Gesamtkosten/Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die Ausnahmegenehmigung nach der Grünanlagensatzung mit der Dauer von bis zu drei Monaten mit oben beschriebenem Konzept im Jahr 2018 zu erteilen. Das Kreisverwaltungsreferat wird ermächtigt, nach 2018 jährlich eine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung der Grünanlage für die Dauer von bis zu drei Monaten für eine Veranstaltung mit gleichem oder vergleichbarem Konzept zu erteilen. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)