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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 21. März 2018, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 9.

9.
Luftreinhaltung Information zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 betreffend die Sprungrevisionen in Sachen Luftreinhalteplan Düsseldorf und Stuttgart Unverzüglich Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ziehen! Antrag Nr. 14-20 / A 03862 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 28.02.2018, eingegangen am 28.02.2018


14-20 / V 11152 (Typ: Direkt) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Information zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 betref­fend die Sprungrevisionen in Sachen Luftreinhalteplan Düsseldorf und Stuttgart. Antrag Nr. 14-20 / A 03862 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL: Unverzüglich Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ziehen! Inhalt: Die vorliegende BV erläutert, soweit dies ohne die noch ausstehenden Entscheidungsgründe derzeit möglich ist, die Entscheidung des BVerwG vom 27.02.2018 zur Möglichkeit von Fahrverboten in den Fällen der Luftreinhalteplä­ne des Landes Nordrhein-Westfalen für die Stadt Düsseldorf und des Landes Baden-Württem­berg für die Stadt Stuttgart. Es werden mögliche Konsequenzen für die LHM erörtert. Gesamtkosten/Gesam­terlöse: -/- Entscheidungsvorschlag: Der Stadtrat wird erneut befasst, sobald die Entscheidungsgründe des BVerwG zu seiner Grundsatzentscheidung vom 27.02.2018 vorliegen. Der Stadtrat wird zu gegebener Zeit noch einmal gesondert zur Bewertung der Verhältnismäßigkeit vor dem Hintergrund von notwendigen Ausnahmeregelungen und zu erzielenden Emissionsreduzierungen bzw. Wirkungsanalysen befasst, sobald die konkreten Rahmenbedingungen (geschaffen durch Bund und Land) vorliegen. Der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung werden gebeten, sich über die geeigneten Gre­mien, insbes. des Deutschen Städtetags für eine Novellierung der Kennzeichnungsverordnung (35. BImSchV) durch den Bund einzusetzen, um damit einen bundeseinheitl. Rahmen für die Fahrzeugkennzeichnung und Ausnahmeregelungen zur Weiterent­wicklung der Umweltzonen zu erhalten. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich über die geeigneten Gremien, insbes. des Deutschen Städtetags beim Bund für eine verpflichtende Hardware-Nachrüstung auf Kosten der Automobilindust­rie einzusetzen. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Luftreinhaltung, Umweltzone, Luftreinhalteplan, Fahrverbote, Die­sel-Skandal, NO2 Ortsangabe: München

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)