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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 21. März 2018, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 9.
9.
Luftreinhaltung
Information zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 betreffend die Sprungrevisionen in Sachen Luftreinhalteplan Düsseldorf und Stuttgart
Unverzüglich Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ziehen!
Antrag Nr. 14-20 / A 03862 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 28.02.2018, eingegangen am 28.02.2018
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14-20 / A 03926 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 03927 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 03862 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Information zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 betreffend die Sprungrevisionen in Sachen Luftreinhalteplan Düsseldorf und Stuttgart.
Antrag Nr. 14-20 / A 03862 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL: Unverzüglich Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ziehen!
Inhalt:
Die vorliegende BV erläutert, soweit dies ohne die noch ausstehenden Entscheidungsgründe derzeit möglich ist, die Entscheidung des BVerwG vom 27.02.2018 zur Möglichkeit von Fahrverboten in den Fällen der Luftreinhaltepläne des Landes Nordrhein-Westfalen für die Stadt Düsseldorf und des Landes Baden-Württemberg für die Stadt Stuttgart.
Es werden mögliche Konsequenzen für die LHM erörtert.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
-/-
Entscheidungsvorschlag:
Der Stadtrat wird erneut befasst, sobald die Entscheidungsgründe des BVerwG zu seiner Grundsatzentscheidung vom 27.02.2018 vorliegen.
Der Stadtrat wird zu gegebener Zeit noch einmal gesondert zur Bewertung der Verhältnismäßigkeit vor dem Hintergrund von notwendigen Ausnahmeregelungen und zu erzielenden Emissionsreduzierungen bzw. Wirkungsanalysen befasst, sobald die konkreten Rahmenbedingungen (geschaffen durch Bund und Land) vorliegen.
Der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung werden gebeten, sich über die geeigneten Gremien, insbes. des Deutschen Städtetags für eine Novellierung der Kennzeichnungsverordnung (35. BImSchV) durch den Bund einzusetzen, um damit einen bundeseinheitl. Rahmen für die Fahrzeugkennzeichnung und Ausnahmeregelungen zur Weiterentwicklung der Umweltzonen zu erhalten.
Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich über die geeigneten Gremien, insbes. des Deutschen Städtetags beim Bund für eine verpflichtende Hardware-Nachrüstung auf Kosten der Automobilindustrie einzusetzen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Luftreinhaltung, Umweltzone, Luftreinhalteplan, Fahrverbote, Diesel-Skandal, NO2
Ortsangabe:
München