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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 5. Juni 2018, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 3.

3.
Stellenbemessung in der Ausländerbehörde – Aufenthaltsgenehmigung, Asyl und SciF; Entfristung und Befristungsverlängerung befristeter Stellen Evaluation des Beschlusses 14-20 / V 03690 "Anpassung der Personalausstattung der Ausländerbehörde an die gestiegene Zahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt München; Evaluation des Beschlusses 14-20 / V 03014 "Service-Center für internationale Fach- und Führungskräfte / Tätigkeitsbericht / Anpassung der Personalausstattung"; Evaluation (teilweise) des Beschlusses 14-20 / V 06220 "Personalbedarf in der Ausländerbehörde"

14-20 / V 11524 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Befristet anerkannte Stellenschaffungen aus drei Beschlüssen der Ausländerbehörde aus den Jahren 2015 und 2016 wurden durch eine methodische Stellenbemessung auftragsgemäß evaluiert. Hierbei wurden weitgehend die Aufgabenbereiche Aufenthaltsgenehmigung, Service-Center für internationale Fachkräfte (SCiF), Studentenangelegenheiten, Asylangelegenheiten, Aufenthaltsbeendigung, Befragungswesen in der Terrorismusbekämpfung und Servicepoints untersucht. Inhalt In der Beschlussvorlage werden aktuelle Änderungen des Ausländerrechts seit 2015 sowie die angewandte Methodik und Ergebnisse der durchgeführten Stellenbemessung bzw. Abstimmungen mit dem Personal- und Organisationsreferat dargestellt. Es werden lediglich Entfristungen und Verlängerungen befristeter Stellen beantragt. Stellenmehrbedarfe, die sich aus der durchgeführten Bemessung ergeben, werden im Rahmen des Eckdatenbeschlusses angemeldet und unter Beachtung der neuen Regularien („Höchstgrenze“) dem Stadtrat voraussichtlich im Herbst 2018 zur Entscheidung vorgelegt.Im Ergebnis der durchgeführten Stellenbemessung wird beantragt, 48 befristete Stellen (VZÄ) zu entfristen und die Befristung von 33,9 Stellen (VZÄ) bis 31.12.2020 zu verlängern. Gesamtkosten Durch die Entfristung und Verlängerung befristeter Stellen fallen die bereits im aktuellen Haushalt beplanten Personalkosten weiterhin an. Die Kosten dieser Maßnahme betragen ab 2018 bis zu 2.918.510 € dauerhaft sowie befristet von 2018 bis 2020 bis zu 1.906.025 €. Zusätzliche Personalkosten fallen nicht an. Entscheidungsvorschlag Das Kreisverwaltungsreferat wird in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat beauftragt, die Entfristung der befristeten (Plan-)Stellen (48,0 VZÄ) sowie eine Verlängerung der Befristung von (Plan-)Stellen (33,9 VZÄ) zu veranlassen.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)