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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 8. Mai 2018, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Standortangelegenheiten für Flüchtlinge
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal
TOP 1.
1.
Standortbeschluss zur Verlängerung der Standorte Hofmannstraße 69
und Meindlstraße 14a zur dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen
19. Stadtbezirk - Thalkirchen-Obersendling-
Forstenried-Fürstenried-Solln
6. Stadtbezirk - Sendling
Kurzinfo:
Inhalt
- Sicherung des Standorts Hofmannstraße 69 für die dezentrale Flüchtlingsunterbringung bis 29.02.2020 und des Standorts Meindlstraße 14a bis 31.07.2019
- Auftrag zur Verlängerung des Mietvertrags für den Standort Hofmannstraße 69 bis zum voraussichtlichen Nutzungsende des Standorts
- Entzerrung der Unterbringungssituation und Anpassung an die Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte
- Vorhalten einer stillen Reserve der geschlossenen Teile der Hofmannstraße 69 für den Fall, dass sehr viele Menschen unerwartet schnell untergebracht werden müssen (gesetzliche Pflicht)
- der Finanzrahmen für die Verlängerung der Standorte ist geklärt
- die LHM finanziert die Gesamtkosten vor. Sie werden im Rahmen der Kostenerstattung für dezentrale Unterkünfte bei der Regierung von Oberbayern angemeldet. Die LHM beabsichtigt, eine hundertprozentige Kostenerstattung bei der ROB zu erreichen. Damit entsteht für die Erstellung dieser BV keine Kosten, da die Finanzierung aus vorhandenem Budget umgeschichtet wird.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
4.263.827,75 € (Hofmannstraße 69) + 886.821,76 € (Meindlstraße 14a)
→ Finanzierung aus Mittelumschichtung
- Für die Hofmannstraße 69 kann erfahrungsgemäß voraussichtlich vom derzeitigen Wissensstand ausgehend von einem erstattbaren Betrag in Höhe von 450,00 € pro Bewohnerin/Bewohner pro Monat ausgegangen werden. Insgesamt sind dies für die Verlängerung der Laufzeit 3.402.000,00 €. Die Bettplatzreduzierung hat keine Auswirkung auf die Kostenerstattung durch die Regierung von Oberbayern. Für die Meindlstraße 14a kann voraussichtlich vom derzeitigen Wissensstand ausgehend von einem erstattbaren Betrag der laufenden Kosten in Höhe von 455,00 € pro Bewohnerin/Bewohner pro Monat ausgegangen werden. Insgesamt sind dies für die Verlängerung der Laufzeit 819.000,00 €.