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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 8. Mai 2018, 09:30 Uhr (Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Kommunalausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal

TOP 5.

5.
Grundsatzbeschluss zur Entschädigung beim Erwerb von festgesetzten oder künftigen Gemeinbedarfsflächen (z.B. Straßen, Grünflächen, Kita, Schulen usw.)

14-20 / V 11418 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Inhalt Darstellung der rechtlichen Grundlagen, der bisherigen Rechtspre­chung und Praxis sowie der Notwendigkeit einer Neu­bewertung der derzeitigen Vorgehensweise als Folge der geänderten höchstrichterli­chen Rechtsprechung Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag Die Regelung zur Entschädigung nicht ursächlicher Gemeinbedarfs­flächen in städtebaulichen Verträgen wird gemäß der geänder­ten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs künftig grundsätzlich unter Berücksichtigung der Frist des § 42 Abs. 3 BauGB erfolgen. Ausge­nommen sind solche städtebauli­chen Verträge, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung ausverhandelt und beurkundungsreif sind. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Enteignung, SoBoN, Städtebauliche Verträge, Entschädigung, nicht ursächliche Gemeinbedarfsflächen, Sieben-Jahres-Frist Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)