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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 10. Juli 2018, 14:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Umweltausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal

TOP 7.

7.
Weiterentwicklung des Förderprogramms Energieeinsparung (FES) Energiewende in München voranbringen III - Beratungsstelle für Mieterstrom, Zusatzpunkte für Mieterstromkonzepte bei Grundstücksvergaben Antrag Nr. 14-20 / A 03637 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 30.11.2017, eingegangen am 30.11.2017 Konsequenzen aus der Klimakonferenz V: Dachagentur für den schnellen Ausbau der Photovoltaik auf städtischen Gebäuden Antrag Nr. 14-20 / A 01651 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 15.12.2015, eingegangen am 15.12.2015

  • 14-20 / A 03637 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 01651 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 04477 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)

14-20 / V 11624 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Weiterentwicklung des FES als wesentlicher Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele (Klimaneutralität 2050) sowie Aufträge des Stadtrats Inhalt: Die Bedeutung für die Klimaschutzziele und die Zielsetzungen bei der Weiterentwicklung werden vorgestellt (Fokussierung auf Bestandsgebäude und den Ausbau erneuerbarer Energien wie Photovoltaik, niederschwelligere Förderangebote). Gleichzeitig wird das Best-Practice-Förderprogramm mit dem FES zusammengeführt und eine Vereinfachung der Förderbedingungen und des -prozesses mit Hilfe einer Digitalisierung vorgenommen. Gesamtkosten / Gesamterlöse: Über die derzeitigen Mittel von 14,5 Mio. €/a hinaus sind keine Mittel vorgesehen. Mit dem Finanzierungsbeschluss zum IHKM – Klimaschutzprogramm 2019, ist vorgesehen, die bisherigen Mittel über das IHKM i. H. v. 4,5 Mio. €/a (2019-2021) fortzuschreiben, sodass neben dem dauerhaften Budget von 10 Mio. € der Gesamtbetrag von 14,5 Mio. €/a weiterhin zur Verfügung steht. Mit einem eigens eingebrachten Beschluss zum EKSP wird vorgeschlagen, die Mittel für das Best-Practice-Programm i. H. v. 200.000 €/a dauerhaft ins FES zu überführen, sodass sich das Gesamtbudget ab 2019 auf 14,7 Mio. €/a erhöhen soll. Entscheidungsvorschlag: Der Stadtrat beschließt die neue Richtlinie mit Wirkung zum 01.01.2019. Die Finanzierung soll aus dem vorhandenen FES-Budget im Rahmen der Beschlussvorlage zum Finanzierungsbeschluss des Klimaschutzprogramm 2019 im Herbst 2018 erfolgen. Das RGU wird beauftragt: eine „Koordinationsstelle Solarenergie“ einzurichten und die benötigten Ressourcen in den nächsten Finanzierungsbeschluss zum IHKM 2019 einzubringen den Förderprozess anzupassen die Bereitstellung eines Rechenwerkzeugs zur Ermittlung der Energie-/CO2-Daten zu prüfen Gesucht werden kann im RIS auch unter: Förderprogramm Energieeinsparung, FES, Energieeinsparung, Energiesparmaßnahmen, CO2 -Einsparung, Klimaschutz Ortsangabe: -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)