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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 10. Juli 2018, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Umweltausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal
TOP 7.
7.
Weiterentwicklung des Förderprogramms Energieeinsparung (FES)
Energiewende in München voranbringen III - Beratungsstelle für Mieterstrom, Zusatzpunkte für Mieterstromkonzepte bei Grundstücksvergaben
Antrag Nr. 14-20 / A 03637 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 30.11.2017, eingegangen am 30.11.2017
Konsequenzen aus der Klimakonferenz V: Dachagentur für den schnellen Ausbau der Photovoltaik auf städtischen Gebäuden
Antrag Nr. 14-20 / A 01651 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 15.12.2015, eingegangen am 15.12.2015
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14-20 / A 03637 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 01651 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 04477 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Weiterentwicklung des FES als wesentlicher Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele (Klimaneutralität 2050) sowie Aufträge des Stadtrats
Inhalt:
Die Bedeutung für die Klimaschutzziele und die Zielsetzungen bei der Weiterentwicklung werden vorgestellt (Fokussierung auf Bestandsgebäude und den Ausbau erneuerbarer Energien wie Photovoltaik, niederschwelligere Förderangebote). Gleichzeitig wird das Best-Practice-Förderprogramm mit dem FES zusammengeführt und eine Vereinfachung der Förderbedingungen und des -prozesses mit Hilfe einer Digitalisierung vorgenommen.
Gesamtkosten / Gesamterlöse:
Über die derzeitigen Mittel von 14,5 Mio. €/a hinaus sind keine Mittel vorgesehen.
Mit dem Finanzierungsbeschluss zum IHKM – Klimaschutzprogramm 2019, ist vorgesehen, die bisherigen Mittel über das IHKM i. H. v. 4,5 Mio. €/a (2019-2021) fortzuschreiben, sodass neben dem dauerhaften Budget von 10 Mio. € der Gesamtbetrag von 14,5 Mio. €/a weiterhin zur Verfügung steht.
Mit einem eigens eingebrachten Beschluss zum EKSP wird vorgeschlagen, die Mittel für das Best-Practice-Programm i. H. v. 200.000 €/a dauerhaft ins FES zu überführen, sodass sich das Gesamtbudget ab 2019 auf 14,7 Mio. €/a erhöhen soll.
Entscheidungsvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die neue Richtlinie mit Wirkung zum 01.01.2019.
Die Finanzierung soll aus dem vorhandenen FES-Budget im Rahmen der Beschlussvorlage zum Finanzierungsbeschluss des Klimaschutzprogramm 2019 im Herbst 2018 erfolgen.
Das RGU wird beauftragt:
eine „Koordinationsstelle Solarenergie“ einzurichten und die benötigten Ressourcen in den nächsten Finanzierungsbeschluss zum IHKM 2019 einzubringen
den Förderprozess anzupassen
die Bereitstellung eines Rechenwerkzeugs zur Ermittlung der Energie-/CO2-Daten zu prüfen
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Förderprogramm Energieeinsparung, FES, Energieeinsparung, Energiesparmaßnahmen, CO2 -Einsparung, Klimaschutz
Ortsangabe: -/-