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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Montag, 13. August 2018, 19:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
BA 20 - Vollgremium
Sitzungsort:
Gaststätte "Mehlfeld's"; Guardinistr. 98 a
TOP 2.
2.
Beschluss vom 25.07.2018:
Städtische Wohnungsbaugesellschaften
Städtische Mietpreisbremse München
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14-20 / A 03954 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 03963 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 04336 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 04337 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 03922 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 03958 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 04359 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mit Schreiben vom 26.01.2018 das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Betreuungsreferat der städtischen Wohnungsbaugesellschaften gemeinsam mit dem Sozialreferat beauftragt, Regularien zu entwickeln, die geeignet sind, für einen längerfristigen Zeitraum Mieterhöhungen stärker zu begrenzen und durch ein Zurückbleiben hinter den gesetzlichen Möglichkeiten der Mietsteigerungspotentiale das Profil der Gesellschaften als soziale Vermieterin noch stärker herauszustellen.
Stadträtinnen und Stadträte aus der Stadtratsfraktionen der SPD, der CSU, die FDP-HUT-Fraktion sowie die LKR haben die im Betreff genannten vier Anträge gestellt.
Inhalt
Folgende Handlungsalternativen werden vorgestellt:
Begrenzung der Kappungsgrenze im frei finanzierten Bestand der städtischen Wohnungsbaugesellschaften
Verlängerung der Bindungsdauer bei gefördertem Wohnraum
bei neu bewilligte Vorhaben der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in dem LHM-Fördermodell „Münchnen-Modell Miete“
bei Neubauvorhaben auf städtischen Flächen in dem LHM-Fördermodell „Münchner Wohnungsbau“ (ehemals KomPro)
Begrenzung der Modernisierungsumlage für die Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften und Aufnahme der Regularien auch bei allen städtischen Programmen für den geförderten und preisgedämpften Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB) auf städtischen Flächen
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
Keine unmittelbaren Auswirkungen auf den städtischen Hoheitshaushalt
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