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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 20. September 2018, 19:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 15 - Vollgremium
Sitzungsort:
Kulturzentrum Trudering, Wasserburger Landstr. 32, 81825 München

TOP 1.

1.
(U) Städtische Wohnungsbaugesellschaften Städtische Mietpreisbremse München a) Münchner Mietpreisbremse Antrag Nr. 14-20 / A 03922 von Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Heide Rieke, Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Bettina Messinger, Herrn StR Hans Dieter Kaplan, Frau StRin Ulrike Boesser, Frau StRin Renate Kürzdörfer, Frau StRin Simone Burger, Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Anne Hübner, Herrn StR Christian Vorländer vom 20.03.2018, eingegangen am 21.03.2018 b) Kommunale Mietpreisbremse Antrag Nr. 14-20 / A 03954 der LKR vom 29.03.2018, eingegangen am 03.04.2018 c) Mieten bei den städtischen Wohnbaugesellschaften solidarisch gestalten – Erhöhungen begrenzen Antrag Nr. 14-20 / A 03958 von Herrn StR Manuel Pretzl, Herrn StR Johann Sauerer vom 04.04.2018, eingegangen am 04.04.2018 d) Städtische Wohnungen sollen bezahlbar sein Antrag Nr. 14-20 / A 03963 der FDP - HUT Stadtratsfraktion vom 10.04.2018, eingegangen am 10.04.2018


14-20 / V 11853 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Herr Oberbürgermeister Reiter hat mit Schreiben vom 26.01.2018 das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Betreuungsreferat der städtischen Wohnungsbaugesellschaften gemeinsam mit dem Sozialreferat beauftragt, Regularien zu entwickeln, die geeignet sind, für einen längerfristigen Zeitraum Mieterhöhungen stärker zu begrenzen und durch ein Zurückbleiben hinter den gesetzlichen Möglichkeiten der Mietsteigerungspotentiale das Profil der Gesellschaften als soziale Vermieterin noch stärker herauszustellen. Stadträtinnen und Stadträte aus der Stadtratsfraktionen der SPD, der CSU, die FDP-HUT-Fraktion sowie die LKR haben die im Betreff genannten vier Anträge gestellt. Inhalt Folgende Handlungsalternativen werden vorgestellt: Begrenzung der Kappungsgrenze im frei finanzierten Bestand der städtischen Wohnungsbaugesellschaften Verlängerung der Bindungsdauer bei gefördertem Wohnraum bei neu bewilligte Vorhaben der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in dem LHM-Fördermodell „Münchnen-Modell Miete“ bei Neubauvorhaben auf städtischen Flächen in dem LHM-Fördermodell „Münchner Wohnungsbau“ (ehemals KomPro) Begrenzung der Modernisierungsumlage für die Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften und Aufnahme der Regularien auch bei allen städtischen Programmen für den geförderten und preisgedämpften Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB) auf städtischen Flächen Gesamtkosten/ Gesamterlöse Keine unmittelbaren Auswirkungen auf den städtischen Hoheitshaushalt ...