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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 24. Oktober 2018, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 229.
229.
Stellenbedarf Bezirksinspektionen im Bereich Grundsatzangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung;
Mehrbedarf und Entfristung von Stellen
Kurzinfo:
Anlass
Geänderte Anforderungen bzw. gesetzlicher Vorgaben -> erhöhter Personalbedarf im Bereich Bezirksinspektion, um der Aufgabenerledigung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger in München gerecht zu werden.
Personalbedarf für die Bereiche Grundsatzangelegenheiten Lebensmittelüberwachung und die Kontrolltätigkeit in der Lebensmittelüberwachung. Entfristung von zwei Stellen, die im Zuge des Beschlusses „Glückspielstaatsvertrag“ befristet eingerichtet wurden.
Inhalt
Notwendiger Personalmehrbedarf und organisatorische Veränderungen, um den aktuellen Entwicklungen und gestiegenen Anforderungen an die Lebensmittelüberwachung zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gerecht zu werden und den Vollzug des Lebensmittelrechts, der Vorschriften für kosmetische Artikel, Bedarfsgegenstände, Tabakwaren sowie freiverkäufliche Arzneimittel und damit die Überprüfung von etwa 25.000 Betrieben im Stadtgebiet München zu gewährleisten.
Entfristung von zwei Stellen: Darstellung der Entwicklungen beim Vollzug der einschlägigen Vorgaben in den Bereichen „Sportwetten“ und „Spielhallen“ und der damit verbundenen Aufgaben.
Gesamtkosten
Kosten für die Entfristung 48.398 € im Jahr 2019 und 64.530 € ab dem Jahr 2020, Kosten für die Stellenneuschaffungen 173.415 € ab dem Jahr 2019.
Entscheidungsvorschlag
Der Stadtrat nimmt von den Ausführungen Kenntnis und stimmt der Einrichtung von zusätzlichen Stellen für die Lebensmittelüberwachung bzw. der Entfristung von Stellen im Bereich Grundsatzangelegenheiten zu. Auftrag an das KVR: die Einrichtung der notwendigen Stellen bzw. die Entfristung der erforderlichen Stellen beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Auftrag an das KVR: die einmalig für 2019 erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 48.398 € und die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 233.855 € für das Jahr 2019 im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 anzumelden sowie 298.385 € ab dem Jahr 2020.