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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 24. Oktober 2018, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 230.
230.
Personalbedarf der Bußgeldstelle des Kreisverwaltungsreferats
durch die Tätigkeit des Kommunalen Außendienstes seit Juli 2018
Kurzinfo:
Anlass
Im Juli 2018 nahm der Kommunale Ordnungsdienst (KAD) seine Tätigkeit auf. Zur Aufgabe des KAD gehört nicht nur die reine Prävention durch Patrouillieren, sondern u. a. auch die Feststellung und Anzeige von Ordnungswidrigkeiten. Wird eine Ordnungsstörung festgestellt, die den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt, leitet der KAD ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und übersendet der Bußgeldstelle des Kreisverwaltungsreferates (KVR-I/12) eine entsprechende Anzeige zur weiteren Bearbeitung. Vor allem aufgrund knapper Personalressourcen war der Polizei die Verfolgung von solchen Ordnungswidrigkeiten in Zusammenhang mit Ordnungsstörungen im öffentlichen Raum (z. B. wildes Urinieren) in der Vergangenheit kaum möglich. Diese Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen und ggf. zu ahnden, ist Aufgabe der Bußgeldstelle im KVR. Die Aufnahme der Tätigkeit des KAD führt zu einem dauerhaften Anstieg der Ordnungswidrigkeiten-Verfahren bei der Bußgeldstelle.
Inhalt
In der Beschlussvorlage wird dargestellt, welcher Personalmehrbedarf bei der Bußgeldstelle des KVR notwendig ist, um eine konsequente Verfolgung und Ahndung der durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KAD festgestellten und angezeigten Ordnungswidrigkeiten sicherzustellen.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
Die Kosten dieser Maßnahme betragen 60.810,00 € ab dem Jahr 2019.
Die Erlöse dieser Maßnahme betragen ca. 75.000,00 € im Jahr.
Entscheidungsvorschlag
Das Kreisverwaltungsreferat wird in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat beauftragt, die notwendige Stelle einzurichten.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Bußgeldverfahren, KAD
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