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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 27. November 2018, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 21.
21.
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes an der Isar innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt München von Flusskilometer 140,95 bis Flusskilometer 155,10 durch Erlass einer Verordnung (ÜberschwemmungsgebietsVO Isar) gem. § 76 Abs. 2 Nr. 1 WHG i. V. m. Art. 46 Abs. 3 Satz 1 BayWG
Kurzinfo:
Anlass:
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes an der Isar durch Erlass einer Überschwemmungsgebietsverordnung gem. § 76 Abs. 2 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. Art. 46 Abs. 3 Satz 1 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Inhalt:
Die Isar innerhalb der Landeshauptstadt München von Fluss-km 140,95 bis Fluss-km 155,1 liegt innerhalb des Hochwasserrisikogebiets (Risikogebiet innerhalb der Gewässerkulisse der europäischen Hochwasserrahmenrichtlinie). Gemäß § 73 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 WHG hat daher die LHM dieses Gebiet als Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Ein Ermessensspielraum besteht nicht. Die Überflutungen beschränken sich lediglich auf die Hochwasserwiesen entlang der Isar vom südlichen Stadtrand über den Flaucher bis zum Deutschen Museum. Auch weiter nördlich sind die Überflutungen durch dicht am Fluss liegende Ufermauern und Deichstrukturen auf das Gewässerbett begrenzt.
Gesamtkosten / Gesamterlöse: -/-
Entscheidungsvorschlag:
Die Verordnung der Landeshauptstadt München über das Überschwemmungsgebiet an der Isar innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt München von Flusskilometer 140,95 bis Fluss-km 155,1 wird gemäß beigefügter Anlage 1 beschlossen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Überschwemmungsgebiet Isar, Isar, Überschwemmungsgebietsverordnung
Ortsangabe:
Isar, München