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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 19. Dezember 2018, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 17.

17.
Installation der Überfallmeldeanlagen (ÜMA) und internen Alarmierungssystemen (IAA) in kommunalen Flüchtlingsunterkünften der Landeshauptstadt München Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2018 - 2022

14-20 / V 13295 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass - Mit diesem Beschluss strebt das Amt für Wohnen und Migration an, die Sicherheitsstandards für diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhöhen, die außer Haus in dezentralen Flüchtlingsunterkünften tätig sind. - Aus diesem Grund sollen Überfallmeldeanlagen und interne Alarmierungsanlagen installiert werden. Inhalt - Mit dem vorliegenden Beschluss werden die stadtweit anzuschaffenden Überfallmeldeanlagen gemäß dem Konzept „Überfallmeldeanlagen zur Personalsicherheit“ in der dezentralen Unterbringung konsequent implementiert. - Das Sozialreferat wird in Zusammenarbeit mit dem Baureferat die qualitative und quantitative Nachrüstung der dezentralen Unterbringung mit Überfallmeldeanlagen und internen Alarmierungsanlagen bewerkstelligen. Gesamtkosten/Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag - Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig in 2019 für das Projekt erforderlichen investiven Haushaltsmittel in Höhe von 945.641 € durch Umschichtung aus eigenen konsumtiven Budgetmitteln zu finanzieren. - Das MIP 2018 - 2022 wird entsprechend angepasst. - Das Sozialreferat wird beauftragt, die von 2019 bis 2021 jährlich entstehenden Wartungs- und Betriebskosten in Höhe von 62.268 € aus eigenen Budgetmitteln zu finanzieren. Gesucht werden kann im RIS auch unter: - Dezentrale Unterkunft - Flüchtlingsunterkunft Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)