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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 19. Dezember 2018, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 17.
17.
Installation der Überfallmeldeanlagen (ÜMA)
und internen Alarmierungssystemen (IAA)
in kommunalen Flüchtlingsunterkünften
der Landeshauptstadt München
Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms
2018 - 2022
Kurzinfo:
Anlass
- Mit diesem Beschluss strebt das Amt für Wohnen und Migration an, die Sicherheitsstandards für diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhöhen, die außer Haus in dezentralen Flüchtlingsunterkünften tätig sind.
- Aus diesem Grund sollen Überfallmeldeanlagen und interne Alarmierungsanlagen installiert werden.
Inhalt
- Mit dem vorliegenden Beschluss werden die stadtweit anzuschaffenden Überfallmeldeanlagen gemäß dem Konzept „Überfallmeldeanlagen zur Personalsicherheit“ in der dezentralen Unterbringung konsequent implementiert.
- Das Sozialreferat wird in Zusammenarbeit mit dem Baureferat die qualitative und quantitative Nachrüstung der dezentralen Unterbringung mit Überfallmeldeanlagen und internen Alarmierungsanlagen bewerkstelligen.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
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Entscheidungsvorschlag
- Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig in 2019 für das Projekt erforderlichen investiven Haushaltsmittel in Höhe von 945.641 € durch Umschichtung aus eigenen konsumtiven Budgetmitteln zu finanzieren.
- Das MIP 2018 - 2022 wird entsprechend angepasst.
- Das Sozialreferat wird beauftragt, die von 2019 bis 2021 jährlich entstehenden Wartungs- und Betriebskosten in Höhe von 62.268 € aus eigenen Budgetmitteln zu finanzieren.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Dezentrale Unterkunft
- Flüchtlingsunterkunft
Ortsangabe
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