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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 27. November 2018, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 48.

48.
Sanierung der P+R Tiefgarage Heimeranplatz nach Bauwerksprüfung 2016

14-20 / V 13042 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Seit Eröffnung der Tiefgarage im Jahr 1993 wurden keine Instandsetzungsarbeiten im Objekt durchgeführt. Lediglich im Zuge der Oberflächenumgestaltung aus Anlass der Auflösung des P+R-Busparkplatzes zugunsten eines Parkplatzes für das Bürogebäude wurden im Jahr 2011 Abdichtungsarbeiten an einer undichten Bauwerksfuge im Bereich der Tiefgaragendecke vorgenommen und die in der darunter befindlichen P+R-Tiefgarage hervorgerufenen Feuchteschäden an einer Garagentrennwand beseitigt. Die Beschaffenheit einiger Bauwerksteile erfüllt nicht mehr die Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Betrieb, was durch die Ergebnisse einer im Jahr 2016 durchgeführten Bauwerksprüfung dokumentiert wird. Gleiches gilt für die Beschaffenheit der Entwässerungseinrichtungen inkl. der Grundleitungen, die im März 2018 einer Dichtheitsprüfung unterzogen wurden. Inhalt In der Beschlussvorlage werden die festgestellten Schadensbilder nach der Bauwerksprüfung 2016 dargestellt. Die Sanierungsmaßnahme wird zur Vermeidung von absehbaren Schäden bzw. zur Beseitigung vorhandener Schäden am Bauwerk sowie zur Einhaltung der Vorgaben der Entwässerungssatzung der LHM über die Dichtheit von Grundleitungen erforderlich. Gesamtkosten/ Gesamterlöse Es entstehen konsumtive Gesamtkosten in Höhe von 1.940.000,-- € netto für das Haushaltsjahr 2019 aus der Sonderposten „Stellplatzablösemittel“. Entscheidungsvorschlag 1. Der Ausführung der Instandsetzungsarbeiten an der P+R-Tiefgarage Heimeranplatz wird zugestimmt. 2. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die P+R Park & Ride GmbH mit der weiteren Ausführung des Vorhabens zu betrauen. 3. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die erforderlichen konsumtiven Instandsetzungskosten in Höhe von 1.940.000,00 € netto für das Jahr 2019 im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanung 2019 anzumelden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Sonderposten Stellplatzablösemittel.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)