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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 16. Januar 2019, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
IT-Ausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 1.
1.
Umsetzung der elektronischen Rechnung in Europa (Richtlinie 2014/55/EU, Art. 5 Abs. 2 BayEGovG) für die Landeshauptstadt München durch das Projekt eRechnung - Einführung einer IT-Lösung
-
14-20 / A 04870 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Die Landeshauptstadt München ist verpflichtet, bis zum 18.04.2020 den Empfang elektronischer Rechnungen und die Verarbeitung dieser sicherzustellen. Die Grundlagen dafür sind die EU-Richtlinie 2014/55/EU, Art. 5 Abs. 2 des Bayerischen E-Government-Gesetzes (BayEGovG) und die (derzeit nur als Entwurf vorliegende) bayerische E-Rechnungs-Verordnung.
Inhalt
Umsetzung des IKT-Vorhabens SKA_ITV_0042 eRechnung. Vergabeermächtigung für den Auftrag „Testierung der Verfahrensdokumentation“. Auftrag an die Verwaltung, einen Vorschlag zur Realisierung der durchgängigen Digitalisierung des Rechnungsbearbeitungsprozesses zu entwickeln.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
Die Kosten werden in der nichtöffentlichen Beschlussvorlage dargestellt
Entscheidungsvorschlag
Der IT-Ausschuss stimmt der Umsetzung des IKT-Vorhabens SKA_ITV_0042 eRechnung zu.
Der Finanzausschuss stimmt zu, dass die Stadtkämmerei den Auftrag „Testierung der Verfahrensdokumentation“ in Zusammenarbeit mit dem Direktorium - HA II, Vergabestelle 1 an einen externen Auftragnehmer vergibt.
Die Vergabestelle 1 führt das Vergabeverfahren zu den in dieser Vorlage und der nichtöffentlichen Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 11975 genannten Bedingungen durch und erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zu entwickeln, wie nach Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung in einem zweiten Schritt die durchgängige Digitalisierung des Rechnungsbearbeitungsprozesses realisiert werden kann. Der Vorschlag wird dem Stadtrat spätestens bis zum Eckdatenbeschluss für das Haushaltsjahr 2021 zur Entscheidung vorgelegt.
Eine erneute Befassung des Stadtrats ist nur erforderlich falls das wirtschaftlichste Angebot den geschätzten Auftragswert um mehr als 20% übersteigen sollte.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
IT-Referat, it@M, Digitalisierung, eRechnung, E-Government
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