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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 18. Dezember 2018, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 3.
3.
Verordnung zur Änderung der Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofes
Hinweis:
Die Beschlussvorlage wurde im Kreisverwaltungsausschuss am 20.11.2018 in die heutige Sitzung vertagt. Die Beschlussvorlage wurde bereits verteilt.
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14-20 / A 04807 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 04370 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Nach der Änderung des Art. 30 LStVG am 25.05.2018 ist es möglich, die bestehende Alkoholverbotverordnung (AVV) für den Bereich des Hauptbahnhofes auszuweiten.
Antrag Nr. 14-20 / A 04370 von Frau StRin Dr. Evelyne Menges
vom 08.08.2018, eingegangen am 08.08.2018
Inhalt
In der Beschlussvorlage wird dargelegt, welche Wirkung die bestehende AVV entfaltet und dass die Voraussetzungen für die Ausweitung der zeitlichen Geltungsdauer auf 24 Stunden gegeben sind. Weiter wird vorgebracht, dass dadurch die Folgeerscheinungen des übermäßigen Alkoholkonsums im Bereich des Hauptbahnhofes gemildert werden können.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
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Entscheidungsvorschlag
Der Münchner Stadtrat beschließt die Verordnung zur Änderung der Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofes.
Der Antrag „Sicherheit am Hauptbahnhof – Alkoholverbot ausweiten“ Antrag Nr. 14-20 / A 04370 vom 08.08.2018 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Verbot des Alkoholkonsums, Alkoholverbotverordnung, AVV, Hauptbahnhof
Ortsangabe
Bereich Hauptbahnhof