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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 10. April 2019, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 4.

4.
Umgang mit unbebauten oder mit zum Abriss bestimmten Gebäuden bebauten Grundstücken und vorhandenen Wohnbaurechtsreserven bei Vorkaufsrechtsausübungen in Erhaltungssatzungsgebieten Finanzierung (Personalbedarf) Keine automatische Ausübung des Vorkaufsrechts mehr Antrag Nr. 14-20 / A 04984 von Herrn StR Fritz Schmude vom 12.02.2019 Wird durch die fortgesetzte Ausübung des Vorkaufsrechts, auch im Rahmen dringlicher Anordnungen, der haushalts- rechtliche Handlungsspielraum des Stadtrates eingeschränkt? Anfrage Nr. 14-20 / F 01432 von Herrn StR Johann Altmann, Herrn StR Dr. Josef Assal, Frau StRin Eva Maria Caim, Herrn StR Richard Progl, Herrn StR Mario Schmidbauer, Herrn StR Andre Wächter vom 07.03.2019


14-20 / V 14193 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Auftrag aus der Vollversammlung am 27.06.2018 Inhalt Umgang mit unbebauten Grundstücken und Wohnbaurechtsrese- r­ven in der Vorkaufsrechtspraxis; Stellenbedarf bei der Vorkaufs­- rechtsstelle und beim Bewertungsamt; Antrag Nr. 14-20 / A 04984 vom 12.02.2019; Anfrage Nr. 14-20 / F 01432 vom 07.03.2019 Gesamtkosten/ Gesamterlöse Dauerhaft ab 2020: 217.200,- € Befristet ab 2020: 87.180,- € Einmalig in 2019: 152.190,- € Entscheidungsvorschlag Teilweise Erstreckung der Vorkaufsrechtspraxis auch auf Wohn­- baurechtsreserven Gesucht werden kann im RIS auch unter: Erhaltungssatzung; Vorkaufsrecht; Wohnbaurechtsreserve Ortsangabe ./.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)