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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 21. Mai 2019, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Bildungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 1.
1.
Beitragsentlastung für die Kindertagesbetreuung ab 01.09.2019
Ausgleich der entgangenen Elternentgelte für die betroffenen Kindertageseinrichtungen
und wirkungsgleicher Ausgleich für die Münchner Eltern-Kind-Initiativen im EKI-Fördermodell
Gebührenfreiheit ...
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14-20 / A 05397 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 05557 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 05405 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 04749 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 04746 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 05203 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 04567 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 04936 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 04714 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Stadtratsanträge, die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung mit dem Ziel einer Entlastung und ggf. vollständigen Befreiung zum 01.09.2019 neu zu gestalten und hierbei die Qualität der Kindertagesbetreuung im Auge zu behalten.
Aufträge von der Beschlussfassung vom 24.10.2018:
Ausgleichszahlungen an die teilnehmenden Träger für die entgangenen Elternentgelte regeln und einen wirkungsgleichen Ausgleich für BayKiBiG-geförderte Eltern-Kind-Initiativen ermöglichen; den hierfür nötigen Verwaltungsvollzug durch entsprechende Änderungen in vorhanden MFF Richtlinien und durch eine neu eingeführte Richtlinie für die Eltern-Kind-Initativen regeln;
den 100-Euro-Zuschuss vom Freistaat Bayern für die Elternbeiträge bei Kindergartenplätzen berücksichtigen.
Inhalt
Elternbeiträge für die Kindergartenplätze werden neu festgelegt und Regelungen für die Ausgleichszahlungen für die teilnehmenden Träger bzw. Einrichtungen vorgeschlagen.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
Die Kosten dieser Maßnahme betragen:
einmalig im Jahr 2019 14.756.000 €,
einmalig im Jahr 2020 317.000 € und
dauerhaft ab 2020 43.795.000 €.
Die Erlöse dieser Maßnahme betragen:
einmalig im Jahr 2019 1.367.000 € und
dauerhaft ab 2020 4.600.000 €.
Die Mindererlöse betragen:
einmalig im Jahr 2020 - 333.000 €.
Entscheidungsvorschlag
Die Elternbeiträge sollen zum 01.09.2019 wie vorgelegt neu gestaltet und die infolgedessen notwendigen Änderungen vollzogen werden. Der Ausgleich für die entgangenen Elternentgelte bzw. Besuchsgebühren der teilnehmenden Träger bzw. Einrichtungen wird wie vorgelegt vorgenommen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Kindertageseinrichtungen, Gebührenfreiheit, Chancengleichheit
Elternentgelt/Besuchsgebühren/Elternbeiträge
Entlastung der Familien, Ausgleich Träger, Satzungen, Münchner Förderformel, Eltern-Kind-Initiativen
Ortsangabe:
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