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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 28. Mai 2019, 19:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 14 - Vollgremium
Sitzungsort:
Mensa der Ludwig-Thoma-Realschule, Fehwiesenstr. 118

TOP 1.

1.
(U) 2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention Produkt 40111270 Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Schutz und Gewaltprävention für Frauen und Mädchen in Einrichtungen der Behindertenhilfe Unterstützung der Forderungen "Frauen mit Behinderungen und Gewalterfahrungen" des Facharbeitskreises Frauen des Behindertenbeirats Empfehlung der 274. Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen vom 07.05.2015 Kurzzeitwohnplätze für Kinder mit Behinderungen schaffen! Antrag Nr. 14-20 / A 03370 ................................... Konsequente Umsetzung des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK - Keine Maßnahme aus finanziellen Erwägungen fallen lassen Antrag der Vollversammlung des Behindertenbeirats vom 07.12.2018


14-20 / V 13275 (Typ: Direkt) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Inhalt - Die Maßnahmen des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK und die Abläufe zu ihrer Entwicklung werden vorgestellt. - Der Umsetzungsstand der Maßnahmen des 1. Aktionsplans wird in der Übersicht dargestellt. - Die weiteren Aktivitäten der städtischen Referate, die zur Umsetzung der UN-BRK beitragen, werden aufgeführt. - Die Arbeit des Koordinierungsbüros zur Umsetzung der UN-BRK seit 2013 und ein Ausblick auf künftige Schwerpunkte werden präsentiert. - Es wird dargestellt, mit welchem Ergebnis die Empfehlung der 274. Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen bearbeitet wurde. - Die zusätzlichen Ressourcen, die im Eckdatenbeschluss für den Haushaltsplan 2020 angemeldet werden, werden dargestellt. - Der Antrag Nr. 14-20 / A 03370 wird durch die Beschlussvorlage aufgegriffen. Entscheidungsvorschlag - Beschluss des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention; der Mittelbedarf der einzelnen Maßnahmen ist durch die Befassung der jeweiligen Fachausschüsse festzustellen und im Eckdatenbeschluss zum Haushalt 2020 anzumelden. - Veröffentlichung des 2. Aktionsplans in bürgernaher, verständlicher Sprache; über die Umsetzung der Maßnahmen wird die Öffentlichkeit regelmäßig informiert. - Weiterführung der Gremienstruktur des 2. Aktionsplans zur Bearbeitung der nicht abgedeckten Bedarfe und neu identifizierter Bedarfe - Auftrag an die Referate, weiter aktiv an der Umsetzung der UN-BRK mitzuwirken - Auftrag zur Berichterstattung über die Umsetzung der UN-BRK, erstmals Anfang 2021 - Zustimmende Kenntnisnahme der schwerpunktmäßigen Aufgabenbeschreibung für das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK